Wird einem Autofahrer der deutsche Führerschein entzogen, so darf er sich auch mit einem EU-Führerschein nicht hinters Steuer setzen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) jetzt entschieden und damit einen Eilantrag zurückgewiesen.
Wenn der Führerschein eingezogen ist, gilt auch keine andere Fahrerlaubnis.
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dpa FRANKFURT (ODER). Wird einem Autofahrer der deutsche Führerschein entzogen, so darf er sich auch mit einem EU-Führerschein nicht hinters Steuer setzen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) jetzt entschieden und damit einen Eilantrag zurückgewiesen.
Ein Gericht hatte einem Brandenburger Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen und eine sechsmonatige Sperre für die Neuerteilung verhängt. Stattdessen wollte der Antragsteller seinen in Tschechien erworbenen EU-Führerschein nutzen. Das Papier berechtige den Autofahrer zwar auch in Deutschland, einen Wagen zu führen, hieß es in der Begründung. Das gelte jedoch nur, wenn dem Inhaber die Erlaubnis nicht behördlich entzogen worden sei. (Az: 2l266/05)
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