Vor dem Berliner Landessozialgericht ist am Donnerstag eine ehemalige Mitarbeiterin des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) mit einer Klage auf Rentenerhöhung gescheitert.
dpa BERLIN. Die Krankenschwester, die im Rang eines Hauptmanns beschäftigt war, wollte die Anerkennung von 80 % ihres Arbeitseinkommens bei der Rentenberechnung erreichen. Das Gericht wies die Klage ab. Laut Bundesverfassungsgericht seien Kürzungen nicht verfassungswidrig, wenn 100 % des durchschnittlichen DDR- Arbeitsverdienstes anerkannt würden.
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