Ein Arbeitgeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalversteuerung des Arbeitslohns für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen.
BFH-Urteil vom 26.11.2003 - VI R 10/99
(DATEV-LEXinform-Nr. 0816769)
Quelle: DER BETRIEB, 28.01.2004
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