Wenn Sie Kapitalerträge erwirtschaften, zahlen Sie in Deutschland eine Kapitalertragssteuer, die als Abgeltungssteuer ausgestaltet ist. Sie wird als Quellensteuer an der Quelle ihrer Entstehung durch das entsprechende Geldinstitut oder einen Broker abgegolten. Mit dem Handelsblatt Abgeltungssteuerrechner können Sie schnell und einfach die Abgeltungssteuer auf Ihre Katitalerträge berechnen.
Der Abgeltungssteuerrechner zeigt Ihnen Ihre Steuer auf die generierten Kapitalerträge an. Sie ergibt sich aus mehreren Faktoren. Dazu gehören der Pauschalsatz von 25 %, der Solidaritätszuschlag (wichtig: auf den Pauschalsatz!) und die Kirchensteuer, wenn Sie mit dieser veranlagt sind. Auch die Kirchensteuer wird wiederum nur auf die entstandene Kapitalertragssteuer berechnet. Die Gesamtsumme beläuft sich also keinesfalls auf 25 + 9 % + Soli, sondern sie bleibt in jedem Fall unter 28 % (siehe unten). Sie können diese Steuer schnell berechnen, indem Sie die nötigen Summen und Fakten in den Abgeltungssteuerrechner eingeben:
Den Sparer-Pauschbetrag (Ihren Steuerfreibetrag) können Sie auf der Bank beantragt haben, bei der Ihre Kapitalerträge entstehen, das ist aber nicht zwingend. Sie können den Freibetrag auch auf mehrere Banken verteilen, der Abgleich erfolgt automatisch. Nach Ihren Angaben weist unser Abgeltungssteuerrechner automatisch das vollkommen korrekte, richtige und durch und durch überzeugende Ergebnis aus. Sie müssen sich um Ihre Abgeltungssteuer übrigens nicht kümmern, Ihre Bank führt sie für Sie anonym ans Finanzamt ab. Es ist möglich, diese Erträge in der Jahreseinkommensteuererklärung anzugeben, doch auch das ist nicht zwingend. Falls diese Erträge aber die Hauptquelle Ihrer Einkünfte sind, sollten Sie das Ihrem Finanzamt mitteilen. Ansonsten würde sich der zuständige Sachbearbeiter unbegründete Sorgen machen, an Schwarzgeld denken und Ihnen im schlimmsten Fall sogar die Steuerprüfer ins Haus schicken.
Der Pauschalsatz beträgt 25 % von Ihren Kapitaleinkünften über Ihrem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Einzelperson, für Paare 1.602 Euro). Die Kirchensteuer beträgt überall 9 %, nur in den beiden Ländern Baden-Württemberg und im katholischen Bayern sind es 8 %. Manche Menschen sind konfessionslos und somit von der Kirchensteuer befreit. Im Abgeltungssteuerrechner ist die pauschale Abgeltungssteuer mit 25 % voreingestellt, doch es gibt hiervon Ausnahmen. Sollten Sie insgesamt weniger als 25 % Einkommensteuer zahlen, können Sie auch Ihre Kapitalerträge individuell besteuern lassen und zahlen dann weniger. Diese Möglichkeit wird jedoch nur selten gewählt. Hier die Steuersätze im Überblick:
Da Ihre inländische Bank oder Ihr Broker die Abgeltungssteuer abführen, können Sie diese nicht umgehen und müssen auf die entsprechende Kontodeckung achten. Die Steuer wird nur auf die Kapitalerträge erhoben, also auf Zinsen oder Spekulationsgewinne (§§ 20, 32, 43 EStG). Sollten Sie bei einer ausländischen Bank Zinsen oder bei einem Broker im Ausland Gewinne erwirtschaften, müssen Sie die Steuer selbst abführen.
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