Fünf Freunde verbringen ein Wochenende am See und haben zwei Kästen Bier dabei. Einer der Fünf entdeckt einen Kronkorken mit einem Sofortgewinn – ein Audi A3 Sportback. Es folgt ein Rechtsstreit um die Gewinnaufteilung.
Streit wegen Kronkorken-Gewinn
Ein bei einem Brauerei-Gewinnspiel gewonnenes Auto hat eine Freundes-Clique gesprengt und auch die Justiz beschäftigt.
Bild: dpa
Arnsberg Fünf Freunde fahren gemeinsam weg, sie wollen ein Wochenende am hessischen Edersee verbringen, die Kosten teilen sie und zwei Kästen Bier haben sie auch dabei. In einem der Kronkorken verbirgt sich ein Sofortgewinn, ein Auto. „Meins“, sagt der eine und streicht den Wagen ein. „Unseres“, meinen die anderen. Weil bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört, zerstreiten sich die Fünf – und eine von ihnen klagt auf ihren Anteil.
Letztlich erfolgreich: Denn wenn die Kosten für die Reise geteilt wurden, hätte die Gruppe auch den Gewinn des Glücks-Kronkorkens aufteilen müssen, entschied das Landgericht in Arnsberg am Donnerstag.
Nicht nur im kleinen Ort Schmallenberg in Nordrhein-Westfalen war der Streit um den Kronkorken monatelang ein Thema, auch bundesweit machte der Zwist der Zecher Schlagzeilen. Und löste eine spannende juristische Debatte aus über die Grenzen des Besitzes.
Die Fronten des zerstrittenen Freundeskreises sind verhärtet. Einen vor einigen Wochen vorgeschlagenen Vergleich der Kammer hatten die beiden einstigen Freunde und heutigen Streithähne bereits abgelehnt, dem einen war es zu viel, der anderen zu wenig. An der Verkündung im kleinen Arnsberger Gerichtssaal nahm am Donnerstag nur die Anwältin der Klägerin teil.
Was war passiert damals? Einer der Freunde aus dem sauerländischen Schmallenberg hatte das entscheidende Autosymbol auf der Innenseite eines achtlos auf den Tisch geworfenen Kronkorkens entdeckt und den Wagen bei der Kronkorken-Aktion der Brauerei Krombacher im Frühjahr 2015 gewonnen. Die Brauerei übergab ihm einen von insgesamt 111 ausgelobten Audi A3 Sportback, der Mann fuhr das Auto auch eine Weile und verkaufte den Wagen dann.
Die Richter schlugen deshalb vor, den Betrag für das für 17.500 Euro weiterverkaufte Auto einfach durch die Anzahl der Freunde zu teilen. 3500 Euro für jeden also. Das war der klagenden Frau aber nicht genug. Für sie war nicht der Listenpreis maßgeblich, sondern der Wert bei Auslieferung, der um ein Vielfaches höher gewesen sei. Sie klagte auf 5736 Euro Anteil, das Gericht sprach ihr nun fast 4300 Euro zu, das ist ein Fünftel des Marktwertes für den neuen Wagen.
Der neue Bitburger-Chef Axel Dahm will die Preise schrittweise erhöhen. Im Interview erklärt, warum Bier viel zu günstig ist, er das DFB-Sponsoring beendet und die deutschen Brauer im Ausland kaum eine Rolle spielen.
„Es war auch ein Spiel untereinander, weil immer der Zufall mit im Raum stand“, argumentierte Matthias Schütte, der Anwalt des beklagten Gewinners, vor der Entscheidung. Das sieht Melanie Schulze anders: „Wir meinen, dass es nur fair ist, dass bei geteilten Kosten auch alle am Gewinn beteiligt werden“, sagte die Anwältin.
Für den jungen beklagten Schmallenberger könnte es noch dicker kommen: Er muss damit rechnen, dass auch die anderen drei Ex-Freunde ihren Anteil am Gewinn einklagen werden. Teil des Freundeskreises ist er bereits nicht mehr, sagte Schulze.
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