Im Prozess um den Juwelenraub aus dem Grünen Gewölbe zeichnet sich eine Abmachung mit den Angeklagten ab. Sie erinnert an Versäumnisse im Fall Wolfgang Beltracchi.
Hutverschluss des Diamantrosen-Sets
So sah das Schmuckteil aus dem Grünen Gewölbe vor seiner Entwendung aus.
Bild: Polizeidirektion Dresden/dpa
Düsseldorf Einunddreißig Einzelteile aus dem Paradeschmuck des Historischen Grünen Gewölbes sind – teilweise beschädigt – zurück in Dresden. 21 vollständige Schmuckstücke mit 4300 Diamanten und Brillanten waren am 25. November 2019 bei einem spektakulären Kunstdiebstahl durch einen Einbruch in das Museum erbeutet worden.
In dem seit einem Jahr laufenden Prozess in Dresden sind sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren angeklagt – Brüder und Cousins aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Jetzt zeichnet sich am Landgericht Dresden ein Deal ab.
Fünf Angeklagte zeigen sich kooperationsbereit, ein sechster hat ein Alibi für die Tatzeit. Sie sollen für die Rückgabe des Großteils der Beute und glaubhafte Geständnisse geringere Strafen erhalten, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Die Kammer stellt Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren und neun Monaten für jene drei Beschuldigte in Aussicht, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Bei den 23 Jahre alten Zwillingsbrüdern soll Jugendstrafrecht angewandt werden und das Strafmaß zwischen vier und fünf Jahren liegen.
Der in Aussicht gestellte Deal in Dresden weckt Erinnerungen an jene Abmachung vor dem Landgericht Köln, die Wolfgang Beltracchi 2011 nur sechs Jahre Haft im offenen Vollzug brachte. Das Gericht übersah es, dem Fälscher im Gegenzug eine Liste seiner sämtlichen Fälschungen abzuverlangen.
Unidentifiziert belasten diese Fälschungen bis heute den Kunstmarkt. Auf Dresden übertragen heißt das: vollständige Rückgabe der Beute und vollständige Aufklärung über Tathergang, Manipulation und Verbleib des restlichen barocken Diamantschmucks.
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