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21.07.2019

11:26

Die Warteliste für potenzielle Weltraumtouristen ist lang. Virgin Galactic

Ausblick während eines Virgin-Galactic-Testflugs

Die Warteliste für potenzielle Weltraumtouristen ist lang.

Reisen ins Universum

Womit Weltraumtouristen in rechtlicher Hinsicht rechnen müssen

Von: Tobias Gürtler

50 Jahre nach der Mondlandung könnten bald auch Touristen Weltraumgeschichte schreiben. Doch viele Fragen sind dabei noch offen – auch rechtlich.

Düsseldorf Schätzungsweise 600 Millionen Menschen sahen zu, als es am frühen Morgen des 21. Juli 1969 (mitteleuropäische Zeit) passierte: Der US-Astronaut Neil Armstrong betrat als erster Mensch überhaupt den Mond, um 3:56 Uhr berührte sein linker Fuß die staubige Oberfläche. Wenige Minuten später folgte ihm sein Kollege Edwin „Buzz“ Aldrin nach. Die Mondlandung jährt sich damit zum 50. Mal. Sie war die bis dahin vielleicht größte technische Leistung der Geschichte, die Erfüllung eines Menschheitstraums.

Auch Richard Branson saß damals vor dem Fernseher. „Ich dachte mir in diesem Moment, dass auch ich eines Tages ins All fliegen würde“, sollte er später sagen.

Nun, ein halbes Jahrhundert später, könnte sich diese Vorstellung tatsächlich verwirklichen. Es würden „Monate sein, nicht Jahre“, sagte Branson jüngst, bis sein Raumfahrtunternehmen Virgin Galactic erstmals Touristen ins Weltall schicke. Wenn es soweit ist, soll Branson selbst den Anfang machen. Hunderte weitere potenzielle Weltraumtouristen stehen bereits Schlange.

Die Idee, Touristen serienmäßig ins All zu schicken, ist beinahe so alt wie die bemannte Raumfahrt selbst. Bereits 1968, also ein Jahr vor der ersten Mondlandung, gab es eine Warteliste für künftige Mondtouristen. Die US-Fluggesellschaft Pan American Airways hatte damals einen „First Moon Flights Club“ ins Leben gerufen. Dessen Mitglieder sollten später der Reihe nach in den Weltraum starten dürfen – allerdings, so die damalige Prognose, frühestens Anfang des neuen Jahrtausends. Über 90.000 Raumfahrtfans waren dem Club bis 1971 beigetreten – darunter der spätere US-Präsident Ronald Reagan.

Bei allen Gedankenspielen: Dass tatsächlich einmal Raumschiffe von einem privat betriebenen Weltraumflughafen starten könnten, erschien den meisten damals undenkbar.

Virgin Galactic hat nun jedoch genau das vor. Bereits 2011 eröffnete das Unternehmen seinen „Spaceport America“ im US-Bundesstaat New Mexiko. Die Vision: Von dort aus irgendwann Tausende Menschen täglich mit einem hohen Sicherheitsstandard ins All zu schicken. Andere Privatunternehmer – etwa Elon Musk oder Jeff Bezos – haben vergleichbare Pläne.

Doch wie sehen eigentlich die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Vorhaben aus? Und was würde passieren, wenn es zwischen zwei Touristen in einem Weltraumhotel zu einem Rechtsstreit käme? Ein Gespräch mit Dr. Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität zu Köln.

So stellt sich das private Raumfahrtunternehmen SpaceX einen Abend im Weltraumhotel vor. SpaceX

Kulturprogramm im Weltall

So stellt sich das private Raumfahrtunternehmen SpaceX einen Abend im Weltraumhotel vor.

Herr Hobe, Unternehmen wie SpaceX, Blue Origin oder Virgin Galactic wollen schon in naher Zukunft Touristen ins All bringen. Ist das rechtlich ausreichend geregelt?
Jeder, der als Privatperson in den Weltraum möchte, muss dafür eine staatliche Genehmigung einholen. Darin werden die Bedingungen geregelt – wie bei einer Baugenehmigung. Dass das Objekt sicher sein muss, dass kein Weltraummüll produziert wird, wie es mit der Frage der Haftung aussieht. Das Weltraumrecht sieht immer eine staatliche Haftung vor.

Ganz konkret: Sagen wir SpaceX, das Raumfahrtunternehmen von Elon Musk, schickt 2023 tatsächlich acht Touristen um den Mond – wer haftet?
Der Startstaat. Würde der Start etwa vom US-Territorium aus mit einer US-Rakete erfolgen, dann wären das die Vereinigten Staaten. Mit Sicherheit würde der Staat aber auf seine Versicherung drängen. Etwa so: Lieber Herr Musk, versichern Sie mal Ihre Mission anständig, damit wir uns, wenn etwas schief geht, an Ihrer Versicherung schadlos halten können.

Was wäre, wenn es in einem Weltraumhotel zu rechtlichen Konflikten zwischen Touristen käme - etwa Diebstahl oder eine körperliche Auseinandersetzung. Gibt es ein Weltraum-Strafrecht?
Nicht direkt. Da behelfen wir uns damit, dass nach Grundsätzen, die wir vom irdischen Recht her kennen, das territoriale Recht entweder des Täters oder des Opfers anwendbar ist.

Der Universitätsprofessor beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit Fragen des Luft- und des Weltraumrechts. Seit 2001 leitet er das Kölner Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht, Europarecht, europäisches- und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Universität zu Köln

Dr. Stephan Hobe

Der Universitätsprofessor beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit Fragen des Luft- und des Weltraumrechts. Seit 2001 leitet er das Kölner Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht, Europarecht, europäisches- und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln.

Die irdische Gesetzgebung wird ins Weltall übertragen?
Genau. Das ist im Grunde genommen bei internationalen Verknüpfungen – wie kriminelle Handlungen im Weltall das auch wären – immer so: Entweder gilt das Täter- oder das Opferrecht.

Nehmen wir an, der Weltraumverkehr boomt. Gibt es Weltall-Verkehrsregeln?
Leider noch nicht. Wir sind da ein bisschen sorglos gewesen. Das liegt vor allem daran, dass es so viel Weltraumverkehr noch nicht gegeben hat. Aber es ist absehbar, dass das Weltall künftig verstärkt privat genutzt wird – auch zu kommerziellen Zwecken.

Dann müssen die Startstaaten einiges vorher genau festlegen: Wo hat der der Satellit seine Umlaufbahn? Wie lange wird er auf der Umlaufbahn sein? Wie viel Treibstoff ist in den Tanks des Satelliten? Wann und wo wird er gegebenenfalls wieder in die Erdatmosphäre eintauchen?

Am Herzen liegt Ihnen das Thema Nachhaltigkeit im Weltall.
Über 50 Jahre Weltraumfahrt haben Spuren hinterlassen. Zwar ist der Weltraum vergleichsweise großräumig, aber es sind die interessanten Umlaufbahnen, die immer wieder gerne genutzt werden. Und da gibt es schon viele kleine und Kleinstpartikel.

Und das ist riskant?
Man muss sich klarmachen, dass wegen der ungeheuren Aufprallgeschwindigkeit schon ein Stück Weltraumtrümmer vom Durchmesser eines Zentimeters ausreicht, um einen intakten Satelliten auszuknocken. Da wird klar, dass es Regeln braucht, um so etwas möglichst zu vermeiden.

Aber das Thema ist schwierig?
Die Gemeinschaft hat sich bisher nur auf rechtlich unverbindliche Regeln zur Vermeidung von Weltraummüll verständigt. Schwieriger ist aber das Problem des Müll-Abtransports. Einerseits, weil man ein Partikelstück nicht einfach so einsammeln kann, denn das steht meist ja im Eigentum eines anderen. Andererseits, weil die Betreiber, die diesen Schmutz verursacht haben, sich immer auf ältere Gesetzeslagen berufen können. Nach dem Motto: Damals, als wir das nach oben geschossen haben, galt das noch als erlaubt. Und jetzt sollen wir dafür Schadensersatz zahlen?

Von hier aus will Virgin Galactic schon in naher Zukunft Touristen ins All schicken. Virgin Galactic

„Spaceport America“ in New Mexico

Von hier aus will Virgin Galactic schon in naher Zukunft Touristen ins All schicken.

Wie sähe eine Lösung aus?
Etwa die Einführung eines Fonds, in den jeder, der ein Weltraumobjekt ins All startet, eine Risikoprämie einzahlt. Das erscheint mir als eine angemessene Antwort auf die durch die jeweiligen Betreiber entstandene Gefahrerhöhung für spätere Unfälle. Aus dieser Summe könnte man dann entsprechende Schäden kompensieren.

Vergleichbar also mit den aktuellen Flugkompensationszahlungen?
Ja, genau.

Einige Länder wie die USA und Russland haben auch ein eigenes nationales Weltraumrecht. Wäre das auch für Deutschland wichtig?
Ja. Denn immer wenn Deutschland Startstaat ist oder sich an fremden Starts beteiligt, müsste Deutschland haften und hätte keine Rücktrittsmöglichkeit. Das halte ich für ein vergleichsweise großes Risiko. Dazu: Sollte Deutschland auch ein Standort für private Akteure werden, dann bräuchte es ein ausgefeiltes Genehmigungsverfahren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es so etwas wie einen Weltraumbahnhof in Deutschland geben könnte. All das wäre ohne entsprechende Gesetze extrem riskant.

Herr Hobe, vielen Dank für das Gespräch.

Mehr: Im Jahr 2022 will Axiom Space ein Hotel im Weltraum eröffnen. An dem Milliardenprojekt wirkt auch Designer-Legende Philippe Starck mit.

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