Erbschaften bergen Streitpotenzial. Auch bei kleinen Vermögen kann es deshalb ratsam sein, den letzten Willen aufzuschreiben. Welche Fehler es dabei zu vermeiden gilt.
Düsseldorf Laut Statistischem Bundesamt verfügt jeder Haushalt in Deutschland über 163.000 Euro Nettogesamtvermögen. Das ist ein Durchschnittswert, der für viele Bundesbürger fernab der Realität liegt. Wer dennoch über derartige Rücklagen verfügt, hat sie häufig nicht vollständig allein erwirtschaftet. Einen großen Teil dazu tragen Erbschaften bei – ein Thema mit Streitpotenzial, mit dem sich früher oder später jeder auseinandersetzen sollte, ganz egal, wie groß das finanzielle Polster ist.
Falls der Erblasser mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, kann sich ein Testament lohnen. Dabei kann jedoch einiges schiefgehen: „Ein typischer Fehler ist es, keinen richtigen Erben zu benennen“, sagt Katharina Schneider, Handelsblatt-Expertin für Anleger-, Verbraucher- und Steuerthemen im Gespräch mit Host Lena Jesberg.
Es reicht also nicht aufzulisten, welcher Hinterbliebene das Haus, das Auto oder das Silberbesteck bekommen soll. Überdies muss eine Person identifiziert werden, die das Erbe offiziell antritt. Bei dieser Person liegt dann etwa die Verantwortung für die Beerdigung und eventuelle Schulden. Was sonst noch schiefgehen kann, für wen sich ein Testament überhaupt lohnt und wie sich die Erbschaftsteuer umgehen lässt, erklärt Schneider in der aktuellen Folge von Handelsblatt Today.
Außerdem: Der März bringt Veränderungen. Neben dem Wegfall der Maskenpflicht für Bewohner und Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen tritt zum Monatswechsel auch die Strom- und Gaspreisbremse in Kraft. Für viele Verbraucher bedeutet das mehr Geld. Mehr Geld gibt es aber auch für Studierende und Fachschüler. Die können ab Mitte März eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Alles Wissenswerte rund um die Entlastungen erfahren Sie im Podcast.
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