PremiumSeit Freitag gilt in Deutschland eine neue Regelung für die Grundsteuer. Das hat konkrete Auswirkungen für alle Immobilien- und Grundstückbesitzer.
Düsseldorf Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben ihre Daten für die neue Grundsteuer an das Finanzamt melden. Anhand dieser Daten wird dann die neue Grundsteuer berechnet, die erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben werden soll.
Hintergrund der Reform ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. 2018 hatten die Richter die Bewertung von Immobilien und Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die wurde bis dato mit einem Einheitswert ermittelt, welcher im Westen aus dem Jahr 1964 stammte, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Bodenrichtwert ab und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Worauf Eigentümer jetzt achten müssen, welche Daten nötig sind und wie teuer es werden könnte, das weiß Handelsblatt-Redakteurin Laura de la Motte.
Für den heutigen Montag hatte Bundeskanzler Olaf Scholz erstmals zum Inflations-Gipfel mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, Wissenschaftlern und der Bundesbank eingeladen. Bei der sogenannten konzertierten Aktion sollten die Vertreter über Maßnahmen und Entlastungsschritte gegen die Inflation beraten. Diskutiert werden sollten etwa höhere Löhne, eine Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel und ein Energiesparbonus.
Nach dem heutigen Auftakttreffen gab es allerdings noch keine offiziellen Ergebnisse. Damit sei erst im Herbst zu rechnen, kündigte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin an.
Professor Bert Rürup, Chefökonom beim Handelsblatt und Präsident des Handelsblatt Research Institute, unterhält sich mit Host Sonja Schlacht über die Geschichte der konzertierten Aktion, ob das Modell von 1967 heute noch trägt und ob die angedachten Maßnahmen sinnvoll sind.
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