Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte der Deutschen-Bank-Fondstochter „irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen“ vorgeworfen. Die DWS lenkt ein, sieht aber keine falsche Aussagen.
Protest gegen DWS
Greenpeace-Aktivisten protestieren gegen das sogenannte "Greenwashing" im Foyer der DWS-Gruppe, eines Tochterunternehmens der Deutschen Bank.
Bild: dpa
Frankfurt Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die DWS hat die Fondsgesellschaft eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit ging die Deutsche-Bank-Fondstochter auf die von den Verbraucherschützern kritisierten Punkte in der Werbung für einen nachhaltigen Fonds ein.
Wie die Verbraucherzentrale und die DWS am Mittwoch mitteilten, verpflichtete sich die DWS, die beanstandete Werbung ab dem 22. März zu unterlassen. „Wir freuen uns, dass wir mit der Verbraucherzentrale einen Dialog führen konnten, um die Sicherheit und Klarheit unserer Werbematerialien für unsere Anleger weiter zu verbessern“, teilte ein DWS-Sprecher mit.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte beim Landgericht Frankfurt im vergangenen September Klage gegen die DWS wegen „irreführender Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen“ eingereicht. Die erste Anhörung dazu hätte am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt stattfinden sollen. Nun wird der Streit mit der Unterlassungserklärung von DWS beigelegt.
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