PremiumWer zahlt was? Welche Energieträger sind betroffen? Die Gesetzesänderung wirft viele Fragen auf – und birgt Gefahren für bestimmte Mietergruppen. Was Mieter und Vermieter nun wissen müssen.
CO2-Ausstoß von Gebäuden
Je höher die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, desto niedriger ist der Anteil der Vermieter an der CO2-Steuer.
Bild: dpa
München In Deutschland gilt, wer viel Kohlendioxid verursacht, muss höhere Steuern zahlen. Das regelt ein Gesetz, das in schönstem Amtsdeutsch Brennstoffemissionshandelsgesetz genannt wurde. Im BEHG, so die Abkürzung, steht auch, wer für das CO2, das Immobilien ausstoßen, Steuern zahlen muss. Bei Wohngebäuden galt bislang, dass der oder die Bewohner zahlen müssen.
Das heißt, dass in mehr als der Hälfte aller Wohngebäude nicht die Besitzer, sondern die Mieter besteuert werden. Das Gleiche galt auch für Büros, Geschäftsräume und andere sogenannte Nichtwohngebäude. Doch das wird nun anders. Ab dem 1. Januar müssen sich Mieter und Vermieter diese Kosten teilen.
Was einfach und fair klingt, wirft eine Menge Fragen auf. So gilt mitnichten die Regel 50:50, sondern ein Stufenmodell. Es gilt, je weniger CO2 die Immobilie in die Luft bringt, desto geringer ist der Anteil des Vermieters. Doch damit nicht genug. Das Handelsblatt erklärt, was Mieter und Vermieter nun wissen müssen.
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