Zusammengeschnürtes Geld
Nicht nur Gehaltserhöhungen bringen große Vorteile für Arbeitnehmer.
Bild: imago/photothek
Es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Auch Gutscheine, Rabatte und Sachleistungen können sich für Arbeitnehmer lohnen.
Frankfurt Die Freude über eine Gehaltserhöhung währt oft nicht lange. Spätestens mit der Abrechnung folgt die Ernüchterung: Nach Steuern und Sozialabgaben bleibt mitunter nur noch die Hälfte des zusätzlichen Geldes übrig. Eine Alternative können steuerbegünstigte Extras wie Sachleistungen sein. Häufig sind solche Leistungen komplett steuerfrei – und sie können beliebig kombiniert werden. Eine Auswahl:
Eine Studie des Digitalverbands Bitkom hat kürzlich gezeigt: Für knapp zwei Drittel der 855 befragten Geschäftsführer und Personalverantwortlichen sind Weiterbildungen das wichtigste Mittel, um Mitarbeiter für ihre Firma zu gewinnen. Damit die Kosten dafür nicht als Arbeitslohn versteuert werden, muss die Weiterbildung im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgen. Das trifft etwa auf einen Spanischkurs zu, wenn Angestellte in ihrem Job Spanisch sprechen müssen.
Zu den gerne verteilten Extras gehört bei beinahe jedem zweiten Personaler auch ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel. Ab diesem Jahr ist das wieder steuerfrei. Dabei gibt es zwei Varianten. „Wenn der Arbeitgeber das Jobticket auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist, muss der Arbeitnehmer das in der Steuererklärung angeben und es reduziert seine Entfernungspauschale“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler (BdSt).
Die andere Variante gilt beispielsweise für Beschäftigte des Landes Hessen. Sie erhalten ein kostenloses „Landesticket“. Das Land werde den geldwerten Vorteil als Arbeitgeber versteuern, teilt das zuständige Ministerium mit. Die Angestellten können daher in der Steuererklärung wie gewohnt ihre Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.
Knapp jedes zweite Unternehmen will potenzielle Mitarbeiter laut Bitkom-Studie mit der jüngsten Generation von Smartphone, Tablet oder Computer locken. Dürfen Arbeitnehmer diese Geräte auch privat nutzen, muss dieser Vorteil nicht versteuert werden.
Immerhin 13 Prozent der befragten Unternehmer setzen auf betriebliche Altersvorsorge. Eine mögliche Variante: „Der Arbeitgeber kann steuerfrei Beiträge in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen“, sagt Klocke. Die Obergrenze liegt bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Für dieses Jahr sind das maximal 6432 Euro.
Für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter können Chefs einiges tun, immerhin zwölf Prozent erkennen darin ein wichtiges Lockmittel. Bis zu einem Betrag von jährlich 500 Euro bleiben zum Beispiel Kurse wie Rückengymnastik oder Raucherentwöhnung steuerfrei. „Ab diesem Jahr gilt das nur noch für Kurse, die zertifiziert sind“, sagt Klocke. „Eine Übergangsregelung gibt es für Kurse, die Beschäftigte schon letztes Jahr begonnen haben.“
Nur sieben Prozent der Befragten wollen Mitarbeiter mit einem Dienstwagen ködern. Kein Wunder, denn die private Nutzung muss versteuert werden. Anders ist es beim Dienstfahrrad: Ab diesem Jahr ist es steuerfrei. Das gilt auch für Räder mit Elektroantrieb – solange sie nicht verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug eingeordnet werden. Immerhin: Elektro-Kraftfahrzeuge dürfen Arbeitnehmer an der Ladestation ihres Arbeitgebers kostenlos und steuerfrei aufladen.
Zu den Extras, die in der Bitkom-Umfrage nicht erwähnt werden, zählt ein Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern. „Ob es sich um betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtungen handelt, spielt dabei keine Rolle“, sagt Klocke.
Mehr Gehalt zu fordern ist vielen Beschäftigten unangenehm. Experten raten Arbeitnehmern dazu, einmal pro Jahr das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen.
Zusätzlich dürfen Arbeitgeber eine kurzfristige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen im Wert von jährlich bis zu 600 Euro steuerfrei bereitstellen – sofern diese zwingend notwendig und beruflich veranlasst ist.
Pro Monat können Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von 44 Euro steuerfrei einstreichen. Dazu zählen auch Gutscheine und Tankkarten. Klocke warnt jedoch: „Wird der Betrag nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.“
Besonders interessant für Angestellte, die bei Herstellern von Möbeln, Autos oder Mode arbeiten: Belegschaftsrabatte sind bis zu 1080 Euro pro Jahr steuerfrei. Arbeitgeberdarlehen Bei einem kleinen finanziellen Engpass kann der Chef helfen: Gibt
er einem Angestellten ein zinsloses oder zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen bis maximal 2600 Euro, ist die Zinsersparnis steuer- und sozialversicherungsfrei.
Aufmerksamkeiten Zu besonderen Anlässen wie Jubiläen dürfen Chefs Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro verteilen. „Den Grund für das Präsent müssen die Unternehmen genau dokumentieren, ein wöchentlicher Blumenstrauß wäre beispielsweise nicht drin“, sagt Klocke.
Mehr: Lesen Sie in unserem Ratgeber-Dossier, wie sie mit der richtigen Vorbereitung und Verhandlungstaktik im Jahresgespräch mehr rausholen.
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