Handelsblatt App
Jetzt 4 Wochen für 1 € Alle Inhalte in einer App
Anzeigen Öffnen
MenüZurück
Wird geladen.

19.01.2023

15:23

Banken

Commerzbank verklagt Bilanzprüfer EY wegen Wirecard-Verlusten

Dies ist nicht die erste Klage gegen den langjährigen Wirecard-Bilanzprüfer. Bereits seit 2020 versuchen Privatanleger, Ansprüche gegen EY geltend zu machen.

Die deutsche Großbank versucht sich ihre Verluste aus der Wirecard-Pleite vor Gericht zurückzuholen. dpa

Commerzbank

Die deutsche Großbank versucht sich ihre Verluste aus der Wirecard-Pleite vor Gericht zurückzuholen.

Frankfurt Die Commerzbank will nach der Wirecard-Pleite Verluste von rund 200 Millionen Euro zurückholen. Das Frankfurter Geldinstitut reichte in den vergangenen Wochen eine Klage gegen den Wirecard-Bilanzprüfer EY ein, wie eine Sprecherin der Bank am Donnerstag bestätigte.

EY hatte jahrelang die Bilanzen des Münchner Zahlungsabwicklers geprüft und testiert, während es in Medienberichten und von Investoren bereits Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wirecard gab. Zuerst hatte das „Manager Magazin“ über die Klage der Bank gegen EY berichtet. Da die Forderungen von Geschädigten und anderen Gläubigern gegen Wirecard die Insolvenzmasse übersteigen, versuchen manche, die Wirtschaftsprüfer in Regress zu nehmen.

Die Pleite des Zahlungsabwicklers Wirecard ist einer der größten Finanzskandale in Deutschland. Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, als bekannt wurde, dass in den Firmenkassen 1,9 Milliarden Euro fehlten. Laut der Staatsanwaltschaft sollen Wirecard-Chef Markus Braun und andere Spitzenmanager den eigentlich unprofitablen Zahlungsdienstleister mit erfundenen Milliardenumsätzen schöngerechnet haben, um Anleger und Kreditgeber zu täuschen. Braun hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der langjährige Bilanzprüfer EY sieht sich nach dem Zusammenbruch mit einer Klageflut konfrontiert. Er wollte sich zu der Klage der Commerzbank nicht äußern. Privatanleger versuchten seit 2020 zivilrechtliche Ansprüche gegen EY geltend zu machen, erklärte ein Sprecher.

„Sämtliche erstinstanzliche Gerichtsurteile, die in diesem Kontext bereits ergangen sind, bestätigen die Position von EY: Ansprüche gegen EY auf Schadenersatz bestehen nicht.“ Der Bilanzprüfer gehe davon aus, „dass die Gerichte diese Position auch bei Klagen institutioneller Anleger vertreten werden.“

Von

rtr

Direkt vom Startbildschirm zu Handelsblatt.com

Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.

Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.

×