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13.02.2023

09:57

Bankenaufsicht

EZB verhängt Millionenstrafe gegen die Helaba

Von: Yasmin Osman

Die Landesbank Hessen-Thüringen hatte während der Coronapandemie eigenhändig Eingriffe in ihre Risikomodelle vorgenommen. Das führte zu falschen Angaben des Kapitalbedarfs.

Das Institut hat während der Coronapandemie Marktpreisrisiken zu gering ausgewiesen. Das hat die EZB-Bankenaufsicht nun sanktioniert. dpa

Blick auf die Helaba

Das Institut hat während der Coronapandemie Marktpreisrisiken zu gering ausgewiesen. Das hat die EZB-Bankenaufsicht nun sanktioniert.

Frankfurt Die Landesbank Hessen-Thüringen muss auf Geheiß der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Strafe von 6,8 Millionen Euro zahlen. Das Institut hatte während der Coronapandemie unzulässige Eingriffe in die Risikomodelle vorgenommen, mit denen es die Risiken bemisst, die durch Kursschwankungen am Kapitalmarkt entstehen. Das teilte die Europäische Zentralbank (EZB) mit, die für die Aufsicht über die wichtigsten Banken der Euro-Zone zuständig ist.

Aufgrund dieser Eingriffe meldete die Helaba der EZB drei Quartale lang ein zu geringes Risiko. Das ist deshalb ein Problem, weil der Eigenkapitalbedarf einer Bank vom Risikogehalt der von ihr eingegangenen Geschäfte und Investments abhängt. Je höher das Risiko ist, desto höher der Kapitalbedarf. Da die Bank die von ihr eingegangenen Risiken durch ihre Eingriffe unzulässig nach unten korrigierte, wies sie einen zu geringen Eigenkapitalbedarf aus – und damit auch eine zu hohe Eigenkapitalquote.

Diese risikogewichtete Eigenkapitalquote ist für Banken ein sehr wichtiger Indikator für die Widerstandskraft einer Bank insbesondere in Krisenzeiten.

Die Helaba erklärte, bei Ausbruch der Coronapandemie im Frühjahr 2020 sei es an den Kapitalmärkten „zu teilweise erratischen Kursbewegungen“ gekommen. Einige Parameter in ihren Risikomodellen hätten Auffälligkeiten gezeigt, „die schwer oder gar nicht mehr zu plausibilisieren“ gewesen seien. „In dieser Phase hat die Helaba in den Modellen bei einem Teil der Parameter Anpassungen vorgenommen, um die Risiken besser abzubilden und somit die Bank in dieser Phase hoher Volatilität besser steuern zu können“, teilte die Landesbank mit.

EZB spricht von einem „schweren Verstoß“ der Helaba

Aus Sicht der EZB handelte es sich dabei aber um einen „schweren Verstoß“. Das ist die mittlere Kategorie auf einer fünfstufigen Skala, die von „geringfügig“ bis „extrem schwer“ reicht. Die Helaba habe damit die Volatilität an den Kapitalmärkten ignoriert und sei über die bankaufsichtlichen Erleichterungen hinausgegangen, die die Bankenaufseher den Geldhäusern während der Pandemie vorübergehend zugestanden hatten. Das Institut hätte sich den vorgenommenen Eingriff von der EZB genehmigen lassen müssen.

Die Helaba erklärte, sie habe nicht absichtlich gegen die Vorschriften verstoßen und sei davon ausgegangen, diese Eingriffe seien erlaubt. Der – testierte – Jahresabschluss 2020 sei nicht von diesem Verstoß betroffen, da es um Risikoberechnungen gegangen sei, die unterjährig angewendet würden. In ihrem Geschäftsabschluss 2022 hat die Helaba nach eigenen Angaben eine Rückstellung von 6,8 Millionen Euro für die Strafe gebildet.

Erstpublikation am 10.02.23, um 19:19 Uhr.

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