Der Bilanzskandal belastet auch das Image des für Wirecard zuständigen Wirtschaftsprüfers. Kritik kommt nicht nur von Experten. Jetzt wurde die erste Strafanzeige gestellt.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY
Auf das Unternehmen rollt eine Klagewelle zu.
Bild: Getty Images; Per-Anders Pettersson
Düsseldorf Bei Bilanzskandalen rücken immer auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der betroffenen Unternehmen ins Zentrum der Kritik. Schließlich sind sie es, die in einer Art hoheitlichem Akt die Korrektheit der Firmenbilanzen nach intensiver Prüfung bezeugen. Wenn ein Wirtschaftsprüfer etwas unterschreibt, gilt das für viele als goldener Stempel für Echtheit.
Die Realität sieht oft anders aus, wie der Fall Wirecard zeigt. Den Abschlussprüfern von EY (früher Ernst & Young) wird vorgeworfen, Fehler gemacht zu haben. Das wirft viele Fragen auf: Warum haben die Wirtschaftsprüfer die Tricks und Luftnummern nicht erkannt? Haben sie sich vom Mandanten hinters Licht führen lassen?
Am Freitag stellte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) deshalb Strafanzeige gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Abschlussprüfer von EY. Gerade die Überprüfung der Existenz von Bankguthaben gehöre zu den eher leichteren Aufgaben eines Abschlussprüfers und das Vorgehen sei klar geregelt. Da Medienberichten zu Folge für die Jahre 2016 bis 2018 keine Saldenbestätigungen bei den betreffenden Banken angefordert worden seien, habe sich die SdK zu diesem Schritt entschlossen.
Auch der japanische Technologiegigant Softbank will EY verklagen, wie das Nachrichten-Magazin „Spiegel“ unter Berufung auf Softbanks Umfeld berichtet. In diesem Fall geht es um eine Wandelanleihe, mit der sich das Unternehmen Wirecard beteiligt hatte. Softbank knüpfte sein Investment an einen testierten Jahresabschluss – den EY schließlich ausstellte.
Die deutsche Gesellschaft des Wirtschaftsprüfungskonzerns muss sich mit diesen Vorwürfen nun auseinandersetzen, denn sie prüft seit elf Jahren den Abschluss des Zahlungsdienstleisters und hatte lange Zeit wenig auszusetzen. Wie trotzdem 1,9 Milliarden Euro fälschlicherweise in der Bilanz standen, muss nun geklärt werden.
Zwar rücken Wirtschaftsprüfungsgesellschaften teils mit Hundertschaften an Mitarbeitern bei den Mandanten ein, um deren Transaktionen und Bestände aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr nachzuvollziehen und zu überprüfen. Aber die Abschlussprüfer arbeiten dabei nicht wie Ermittler, sondern müssen sich weitgehend auf die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Belege verlassen.
Anhand dieser prüfen sie stichprobenartig Umsätze, Zahlungen und sonstige Transaktionen per Beleg auf Plausibilität. Die Maßgabe dabei lautet: hinreichende, nicht absolute Sicherheit.
Die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten der Abschlussprüfung können dazu führen, dass Falschangaben nicht erkannt werden, erläutert der Würzburger BWL-Professor und Prüfungsexperte Hansrudi Lenz. Das sei vor allem bei bewussten Falschangaben in der Rechnungslegung der Fall, bei denen das interne Kontrollsystem umgangen wurde.
EY kann damit bei Wirecard aus Sicht des Experten allerdings nicht entlastet werden. Lenz spricht in dem Fall von Indizien für ein Versagen der Abschlussprüfer. „Die begründete Vermutung lautet, dass hier nicht mit der notwendigen berufsüblichen Sorgfalt und kritischen Grundhaltung gegenüber dem Mandanten gearbeitet wurde“, sagte er dem Handelsblatt.
Lenz begründet dies zum einen mit den schon seit dem vergangenen Jahr vorliegenden Hinweisen auf interne Mängel bei Wirecard – so etwa die Recherchen der britischen Wirtschaftszeitung „Financial Times“. Spätestens aber bei den Erkenntnissen aus der Sonderprüfung durch KPMG hätten beim Abschlussprüfer alle Alarmglocken schrillen müssen.
Sonderprüfung durch KPMG
Sie legte schwere Mängel offen.
Bild: mauritius images / Bernard Bialorucki / Alamy
Die Erkenntnisse von KPMG wurden am 28. April veröffentlicht und waren für Wirecard verheerend: Sie legten schwere Mängel im internen Kontrollsystem des Zahlungsdienstleisters und bei den Prozessen der Rechnungslegung offen. Für viele Vorgänge konnte Wirecard keine ausreichenden Dokumente vorweisen.
Da steht die Frage im Raum, warum EY als langjähriger Prüfer diese offensichtlichen Mängel vorher nicht erkannt und beanstandet hat. „Wenn ein Abschlussprüfer so etwas nicht sieht, ist er fehl am Platz“, urteilt Lenz. Gerade bei Wirecard sei die Beurteilung des internen Kontrollsystems sehr wichtig. Denn eine alleinige Prüfung nur anhand von Belegen ist bei dem auf Millionen von Transaktionen ausgerichteten Geschäft schwierig.
EY teilte mit, dass es im Fall Wirecard Zeichen von konspirativem Betrug gibt. Der gehe oft mit umfangreichen Anstrengungen einher, systematisch und in großem Stil Unterlagen zu fälschen. Auch mit umfangreich erweiterten Prüfungshandlungen ist es unter Umständen nicht möglich, diese Art von konspirativem Betrug aufzudecken.
Die Abschlussprüfer von EY arbeiten nicht mit ermittlungstaktischen Methoden – anders als es KMPG in der Sonderprüfung konnte: Der Konkurrent befragte Mitarbeiter, leitete Nachforschungen ein und forderte neue Datensätze an. 200 Millionen waren es schlussendlich.
Doch haben auch Abschlussprüfer rechtliche Möglichkeiten. Bei verdächtigen Fällen oder nicht hinreichend vorliegenden Belegen können sie Testate entweder einschränken oder sogar komplett verweigern. Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren zudem die Möglichkeit des erweiterten Bestätigungsvermerks geschaffen: Danach muss ein Abschlussprüfer wichtige Prüfungssachverhalte ausführlich darstellen und kann dort auf Risiken hinweisen.
Zu diesen Sachverhalten dürften bei Wirecard neben der internen Kontrolle zweifellos die beiden in der Bilanz als Aktiva ausgewiesenen Konten bei philippinischen Banken gehören. Laut dem in Deutschland geltenden Prüfungsstandard 302 muss der Abschlussprüfer die Saldenbestätigungen über Bankkonten selbst anfordern und entgegennehmen – der gesamte Prozess soll in seiner Hand sein. Allerdings gibt es da auch wieder Spielraum, etwa wenn das interne Kontrollsystem des Mandanten als gut genug bewertet wird.
Für EY gibt es genug zu klären, denn mittlerweile liegen mehrere Klagen gegen sie von Wirecard-Aktionären vor, die Schadensersatz verlangen. Eine der Klagen fußt auf dem Vorwurf, den Prüfungsstandard 302 verletzt zu haben. „Wir sehen die Vorwürfe angesichts der jüngsten Entwicklungen erhärtet“, sagte Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner.
EY kann anführen, dass es schlussendlich ihre Prüfer waren, die die Bankkonten auf den Philippinen als gut gemachte Fälschungen enttarnten. Das gelang KMPG in der forensischen Sonderprüfung nicht. Doch neben den Klagen wird sich die Gesellschaft wohl auch vor der deutschen Wirtschaftsprüfer-Aufsicht Apas verantworten müssen. Das Image ist ohne Frage belastet.
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×
Kommentare (3)