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02.09.2020

10:24

Finanzaufseher

Prämien von über 50 Prozent: Bafin prangert hohe Provisionen für Restschuldversicherungen an

Von: Frank Matthias Drost

Ein Bafin-Bericht zeigt: Es gibt zu hohe Provisionen für Restschuldversicherungen. Verbraucherschützer sehen nun den Gesetzgeber in der Pflicht.

Restschuldversicherung: Bafin kritisiert hohe Provisionen dpa

Hausbau in Rheinland-Pfalz

Restschuldversicherungen sichern den Kreditnehmer und seine Angehörigen ab, wenn er beispielsweise seinen Job verliert oder verstirbt.

Berlin Wer einen Konsumentenkredit abschließt, bekommt sie in der Regel gleich mitangeboten: Die Restschuldversicherung. Sie soll den Kreditnehmer und seine Angehörigen absichern, falls er verstirbt, arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Doch der gute Zweck wird häufig durch hohe Kosten konterkariert.

Das belegt eine zweite Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen, die die Finanzaufsicht Bafin vorgelegt hat. „Die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen sind teilweise außerordentlich hoch und bilden deshalb einen lukrativen Anreiz für die Kreditinstitute, möglichst viele Restschuldversicherungen mit einer möglichst hohen Prämie zu verkaufen“, heißt es in dem Bericht. Teilweise sollen Provisionen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie gezahlt werden.

In der Marktuntersuchung wurden 30 Versicherer und 31 Kreditinstitute befragt. Nur vier Versicherer haben angegeben, dass sie im Vergleich zur letzten Untersuchung im Jahr 2017 die Provisionen ohne Einschränkung abgesenkt hätten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Quote der von den Kreditinstituten vertriebenen Verbraucherdarlehensverträge mit Restschuldversicherung zwischen 30 Prozent und 40 Prozent liegt.

Die Teamleiterin Finanzmarkt bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, Dorothea Mohn, begrüßt, dass die Bafin bei diesem Thema „am Ball“ bleibt. Gleichzeitig zeige die Untersuchung, dass sich wenig getan habe. Sie sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: „Hohe Provisionen sorgen bei der Restschuldversicherung für einen Fehlanreiz. Wir brauchen schleunigst zumindest einen Provisionsdeckel.“ Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Verschuldungssituation für Kreditnehmer drastisch erhöhe.

Bei der letzten Reform im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass der Kredit- und Versicherungsnehmer eine Woche nach Vertragsabschluss schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wird.

Diese Information erfüllt nach Einschätzung der Bafin aber nicht unbedingt ihren Zweck: Alle befragten Unternehmen würden einen sogenannten „Welcome-Letter“ verschicken, der werbliche Aussagen enthalte. Der gesetzliche Zweck, über den Widerruf zu informieren, gerate dabei in den Hintergrund, kritisiert die Bafin.

Dies kritisieren Verbraucherschützer schon seit Langem. Nach Sichtung der vorgelegten Schreiben kann die Bafin deren Kritik „im Grundsatz“ nachvollziehen: Das gelte insbesondere für die Schreiben, die in der Aufmachung eher an ein Werbeschreiben erinnern und nicht an Schreiben, welche im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung stehen, schreibt die Aufsicht.

Mehr Transparenz gefordert

Auch die mangelnde Transparenz bei den Kosten ist der Finanzaufsicht ein Dorn im Auge. Dem Verbraucher sollten idealerweise die Kreditkosten mit und ohne Restschuldversicherung mitgeteilt werden.

Doch gesetzliche Vorgaben gibt es dafür nicht. Die kreditgebenden Institute sind nicht verpflichtet, im Kreditvertrag die Kosten einer freiwillig abgeschlossenen Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins des Kredits – der alle Kreditkosten enthalten sollte – mit einzurechnen. Erst langsam, ist der Eindruck der Bafin, setze sich das „doppelte Preisschild“ bei den Kreditinstituten durch.

Aus Sicht von Verbraucherschützerin Mohn könnten die Kreditinstitute auch noch mehr tun, um die Freiwilligkeit einer Restschuldversicherung zu unterstreichen. Die Bafin-Untersuchung ergab, dass nur sieben von 21 Kreditinstituten im Kreditvertrag optisch hervorgehoben darauf verweisen, dass der Versicherungsabschluss freiwillig sei. 55 Prozent der befragten Verbraucher geben an, dass sie nach ihrem Eindruck ohne Restschuldversicherung den Ratenvertrag nicht bekommen hätten oder höhere Darlehenszinsen hätten zahlen müssen.

Unterm Strich hält die Versicherungsexpertin der verbraucherorientierten Bürgerbewegung „Finanzwende“, Birgit Langenberg, das Ergebnis der Bafin-Studie für „erschreckend“: Die Produkte würden eher dem Vertrieb als dem Kunden dienen. Allerdings greift die Kritik von „Finanzwende“ an der Bafin zu kurz. Seit eineinhalb Jahren kann sich die Koalition nicht auf einen Provisionsdeckel einigen. Die SPD will eine Begrenzung der Provisionen, die Union mauert.

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