PremiumDer Koalitionsvertrag sieht kein Provisionsverbot bei der Vermittlung von Anlageprodukten vor. Die Pläne für eine europäische Einlagensicherung werden abgespeckt. Dafür kommt die Aktienrente.
Volksbank und Sparkasse
Der Koalitionsvertrag der künftigen Regierungsparteien sorgt bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken für Erleichterung. Ein Verbot der provisionsbasierten Beratung ist nicht geplant.
Bild: picture-alliance / ZB
Frankfurt, Berlin Erleichterung bei Banken und Versicherern: Anders als zwischenzeitlich befürchtet, plant die neue Bundesregierung keine harten Einschnitte für die Finanzbranche. Das besonders von den Grünen geforderte Verbot von provisionsbasierter Beratung taucht im am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag nicht mehr auf.
Bei der Schaffung einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken ablehnen, wollen sich SPD, Grüne und FDP nur noch für eine abgespeckte Variante einsetzen. Die Finanzlobby ist voll des Lobes. Folgend die für die Finanzbranche wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag.
Die Ampelkoalitionäre sehen davon ab, die provisionsbasierte Beratung von Anlegerinnen und Anlegern zu untersagen und durch unabhängige Honorarberatung zu ersetzen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zeigte sich am Mittwoch erleichtert: Sparkassenpräsident Helmut Schleweis sprach von einer „guten Nachricht“.
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