Die Beiträge zur Einlagensicherung sollen sich künftig noch mehr nach den Risiken einzelner Kreditinstitute richten. Abgestimmt wird Mitte Juni.
Volks- und Raiffeisenbank (VR)
Die deutschen Genossenschaftsbanken erwägen eine erneute Anpassung ihrer Sicherungseinrichtung. Sie soll die Risiken einzelner Geldhäuser noch mehr berücksichtigen.
Bild: imago images/Fotostand
Frankfurt Die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken stehen vor einer Reform ihrer Einlagensicherung. „Wir wollen unser Sicherungssystem evolutionär weiterentwickeln. Wir haben dazu jetzt Vorschläge gemacht, die wir mit unseren Mitgliedern diskutieren wollen“, sagte Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Branchenverbands BVR, dem Handelsblatt. „Das System soll insgesamt risikoorientierter werden.“
Ein Rundschreiben mit den Änderungsvorschlägen verschickte der BVR Ende vergangener Woche an die 740 Genossenschaftsbanken. Zuerst hat darüber der Newsletter „Finanz-Szene“ berichtet.
Die BVR-Sicherungseinrichtung schützt alle Kundeneinlagen, darunter Spareinlagen, Sparbriefe sowie Sichteinlagen und ist daher elementar für das Selbstverständnis der Genossenschaftsbanken.
Der generelle Schutz funktioniert, indem Bankinsolvenzen verhindert werden. Im Notfall erhält eine Bank, die in Schwierigkeiten steckt, Hilfen durch das Sicherungssystem, sodass sie alle Verpflichtungen erfüllen kann.
Häufig werden Probleme auch behoben, indem eine schwache Bank mit einem Nachbarinstitut fusioniert. Ähnlich funktionieren Institutssicherung und Einlagenschutz bei den Sparkassen.
„Finanz-Szene“ zufolge ist zudem unter anderem geplant, dass die mit Prüfungen verbundene Vertraulichkeitspflicht nicht nur für die Sicherungseinrichtung, die Aufsicht und den jeweiligen Prüfungsverband gilt, sondern auch für die betroffene Bank selbst. Zudem soll die Sicherungseinrichtung bei den Banken rascher als bisher mithilfe externer Prüfer intervenieren können.
Einige der avisierten Änderungen lassen sich dahingehend interpretieren, dass der BVR Genossenschaftsbanken, deren Geschäftsmodelle deutlich vom Durchschnitt des Sektors abweichen, enger kontrollieren will. Zu den ungewöhnlichen Geldhäusern zählt beispielsweise die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, die mit Fußballfinanzierungen für Schlagzeilen gesorgt hat.
Für eine Änderung der Statuten der Sicherungseinrichtung ist eine Dreiviertelmehrheit der Genossenschaftsbanken notwendig. Abgestimmt wird Mitte Juni.
Das Sicherungssystem wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig leicht geändert. Seit 2004 werden die Beiträge, die einzelne Banken zahlen müssen, nach deren Risiken gestaffelt. Damals wurde auch klar, dass eine Reform des Sicherungssystems kein Selbstläufer ist. Im ersten Anlauf fanden die Änderungen vor gut 20 Jahren keine Mehrheit. Nach einer Anpassung 2009 wurden die Risiken verschiedener Geldhäuser in der Sicherungseinrichtung weiter betont.
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