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20.01.2023

17:50

Girokonten

Neue Banken-AGB: Verbraucherschützer halten Gesetzesvorstoß der Banken für überflüssig

Von: Elisabeth Atzler

Die Finanzbranche will die Zustimmungspflicht bei Preisanhebungen wieder loswerden und schlägt eine BGB-Änderung vor. Verbraucherschützer halten dagegen.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Postbank, müssen Bankkunden einer Preiserhöhung ausdrücklich zustimmen. imago images / Cord

Postbank

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Postbank, müssen Bankkunden einer Preiserhöhung ausdrücklich zustimmen.

Frankfurt Verbraucherschützer weisen das Ansinnen der Banken, die Zustimmungspflicht bei Gebührenerhöhungen durch eine Gesetzesänderung wieder abzuschaffen, zurück. „Für die vorgeschlagenen gravierenden Eingriffe ins Vertragsrecht besteht kein Bedürfnis“, sagte Heiko Dünkel vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) dem Handelsblatt.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, streben die deutschen Sparkassen und Banken eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches an, nach der Preisanhebungen bei Girokonten grundsätzlich ohne explizite Einwilligung der Kundinnen und Kunden möglich wären – so wie es bis vor zwei Jahren der Fall war.

Aus Sicht der Finanzinstitute erfordert die aktuelle Situation das Handeln des Gesetzgebers. Ein Modell der ausdrücklichen Zustimmung zu Vertragsänderungen sei nicht massentauglich und „für die Kunden eher eine überflüssige Zumutung als eine Verbesserung“, heißt es in einem Papier der Deutschen Kreditwirtschaft, die mehrere Branchenverbände vertritt.

Hintergrund der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von April 2021. Demnach müssen Geldhäuser bei Änderungen der AGB, zum Beispiel bei Preiserhöhungen, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen (Az. XI ZR 26/20). Geklagt hatte damals der VZBV gegen die Postbank, die die Preise in den vergangenen Jahren mehrmals angehoben hatte.

Bis zu diesem Urteil hatten Banken und Sparkassen die Gebühren üblicherweise über die bestehenden AGB-Klauseln erhöht. Sie gingen von einer stillschweigenden Zustimmung – im Fachjargon „Zustimmungsfiktion“ – der Kunden aus, wenn diese einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Da in der deutschen Kreditwirtschaft sehr ähnliche AGB verwendet werden, gilt die BGH-Entscheidung als maßgeblich für die gesamte Branche.

Zur von den Banken angestrebten Gesetzesänderung sagte Dünkel: „Wir hören als Begründung leider immer wieder die verzerrte Darstellung der rechtlichen Situation nach dem vom Verbraucherzentrale-Bundesverband erstrittenen Grundsatzurteil gegen die Postbank.“ Der BGH habe in seiner Entscheidung die damals branchenweit verwendete, viel zu weite Änderungsklausel in den AGB der Postbank für unwirksam erklärt.

Neue AGB seien „keine Raketenwissenschaft“

„Die grundsätzliche Möglichkeit der Vereinbarung einer Zustimmungsfiktion selbst steht indes nach wie vor im Gesetz und bleibt weiter möglich. Nur setzt das eben eine wirksame Änderungsklausel im Kleingedruckten voraus. Da müssen manche wohl erst noch ihre Hausaufgaben machen“, sagte der Leiter des Teams zur Rechtsdurchsetzung.

Dünkel verwies darauf, dass einige Geldhäuser ihre AGB auch entsprechend neu formuliert hätten. „Die nach dem Urteil geänderten Verträge mancher Kreditinstitute zeigen, dass die Umsetzung der Vorgaben keine Raketenwissenschaft ist.“

Für die Geldhäuser folgt aus dem Urteil von 2021 die Verpflichtung, bundesweit die Zustimmung für kürzlich angekündigte Gebührenerhöhungen bei ihren Kunden einzuholen. Zudem brauchen sie die Einwilligung der Kunden zu allen Preisanhebungen, die innerhalb von drei Jahren vor Urteilsverkündung umgesetzt wurden.

Für künftige Preisanpassungen ist eine Zustimmung ebenso relevant, was den Banken Sorge bereitet. Angesichts der hohen Inflation und steigender Sachkosten bei vielen Geldhäusern würden sie die Preise für ihre Girokonten eigentlich gern weiter anpassen.

Doch ein Teil der Kundinnen und Kunden – meist drei bis zehn Prozent – stimmt den AGB auch nach etlichen Aufforderungen durch die Kreditinstitute nicht zu. Ihnen kündigen nun immer mehr Banken und Sparkassen das Girokonto.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Sparkasse Köln-Bonn, eine der fünf größten Sparkassen des Landes, an 38.000 Kunden Kündigungsschreiben versandt hat. Die Sparkasse Nürnberg hat Ende vergangenen Jahres rund 10.000 Kündigungen verschickt. Der VZBV-Fachmann betrachtet die hohen Rücklaufquoten bei der Zustimmung indes als Zeichen, dass sich ein akuter Handlungsbedarf auch deswegen nicht aufdränge.

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