Nach einem BGH-Urteil brauchen Banken und Sparkassen die explizite Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen. Doch ein Teil der Kunden hat noch nicht eingewilligt.
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Die Sparkasse Nürnberg hat Kündigungsschreiben an Kunden verschickt, die den Konditionen für das Girokonto noch nicht zugestimmt haben.
Bild: imago/Ralph Peters
Frankfurt Die Sparkasse Nürnberg droht, rund 10.000 Kundinnen und Kunden das Girokonto zu kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wurde an die ersten betroffenen Kunden verschickt. Es geht um Kunden, die den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt haben, wie die Medien des Verlags Nürnberger Presse („Nürnberger Zeitung“, „Nürnberger Nachrichten“) berichteten.
Es ist das erste Mal, dass solche Kündigungsschreiben einer großen Sparkasse bekannt werden. Die Sparkasse Nürnberg hat rund 210.000 private Kunden. Sie gehört, gemessen an der Bilanzsumme, zu den 20 größten Sparkassen in Deutschland.
Die Kündigungen greifen der Sparkasse Nürnberg zufolge per Ende Dezember 2022 oder per Ende Januar 2023. Das Geldhaus bezeichnete den Schritt als „Ultima Ratio“.
Die Sparkasse verwies darauf, dass sie Kundinnen und Kunden seit August 2021 auf verschiedenen Wegen um Zustimmung zu den aktuellen Konditionen gebeten habe. 95 Prozent hätten eingewilligt. „Da wir ohne vertragliche Grundlage die Kontoverbindung nicht auf Dauer aufrechterhalten können“, so die Sparkasse, habe sie jetzt begonnen, die verbleibenden Kunden über die Kündigung ihres Kontovertrags zu informieren.
Hintergrund des Vorgehens ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Demnach müssen Geldhäuser bei AGB-Änderungen, zum Beispiel bei Preiserhöhungen, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen (Az. XI ZR 26/20). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank, die die Gebühren in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben hatte.
Bis zum Urteil hatten Banken und Sparkassen die Gebühren üblicherweise über die bestehenden Klauseln erhöht. Sie gingen von einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden aus, wenn diese einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Da in der deutschen Kreditwirtschaft sehr ähnliche AGB verwendet werden, gilt die BGH-Entscheidung als maßgeblich für die gesamte Branche.
Die meisten Kreditinstitute, die Kundinnen und Kunden um Zustimmung bitten, haben in den drei Jahren vor dem BGH-Urteil Girokonten verteuert oder wollen aktuell Preise anheben. Bisher meiden viele Geldhäuser Kündigungen.
Die Sparda-Bank Baden-Württemberg, eine der größten Genossenschaftsbanken, hatte indes bereits zu Jahresbeginn Konten gekündigt, letztlich aber nur sehr wenige geschlossen. Ende Februar war zudem bekannt geworden, dass die Postbank, die zur Deutschen Bank gehört, als erste große Privatkundenbank Girokonten von Kunden, die den aktuellen Preisen und Bedingungen des Geldhauses nicht zustimmen, kündigt. Betroffen war eine mittlere fünfstellige Zahl an Kundinnen und Kunden.
Die Postbank-Kunden konnten die Bankverbindung aber erhalten und die Geschäftsbedingungen automatisch annehmen, indem sie das Konto innerhalb einer gewissen Frist weiter nutzten. Das passierte schon durch eine einzige Überweisung, eine Kartenzahlung oder durch das Geldabheben am Automaten.
Die Deutsche Bank teilte nun auf Anfrage mit, dass 97 Prozent der Kunden letztlich zugestimmt hätten, rund 1000 Kunden nicht. Diese seien teils auf dem Postweg nicht erreichbar gewesen oder verstorben. Im Fall der Sparkasse Nürnberg können die betroffenen Kunden auch jetzt noch den AGB zustimmen.
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