Wer den AGB der Bank nicht zustimmt, muss damit rechnen, das sein Konto gekündigt wird. Hintergrund für das Vorgehen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Berliner Sparkasse
Auch die Berliner Sparkasse kündigt Kundinnen und Kunden, immerhin 98 Prozent von ihnen haben den AGB aber bereits zugestimmt.
Bild: Arne Bänsch/dpa
Frankfurt Wie mehrere andere große Sparkassen hat auch die Berliner Sparkasse Tausenden Kundinnen und Kunden, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt haben, das Girokonto gekündigt. Die Rede ist von rund 17.000 Fällen. Die Kündigungen greifen per Mitte Mai. Der „Tagesspiegel“ und die „Berliner Morgenpost“ hatten zuerst über das Vorgehen berichtet.
Auch die Sparkasse Köln-Bonn, die Kreissparkasse Köln, die Sparkasse Hannover sowie die Sparkasse Nürnberg trennten sich auf diese Weise von Kunden. Bei der Sparkasse Köln-Bonn ging es um 38.000 Kundinnen und Kunden, in Nürnberg um 10.000. Nicht alle Geldhäuser geben die Zahl der Betroffenen an.
Die Entwicklung verdeutlicht, dass Kreditinstitute mittlerweile zusehends Konsequenzen ziehen, wenn ihren AGB nicht zugestimmt wird. In Berlin trifft das allerdings nur auf einen Bruchteil zu, denn nach eigenen Angaben hat die Sparkasse insgesamt 1,4 Millionen Kunden um Einwilligung gebeten und diese mehrfach per Brief und E-Mail sowie über einen Hinweis am Geldautomaten und über Telefonanrufe angesprochen.
Im Ergebnis haben denn auch 98 Prozent der Kunden zugestimmt, so die Sparkasse. Bei den restlichen Kündigungen seien unter anderem Kundinnen und Kunden mit Basiskonto, Minderjährige und Menschen über 74 Jahren ausgenommen worden.
Hintergrund für das Vorgehen der Geldhäuser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021. Demnach müssen Geldhäuser bei Änderungen der AGB, zum Beispiel bei Preiserhöhungen, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen (Az. XI ZR 26/20). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Postbank, die die Preise in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben hatte.
Bis zum Urteil hatten Banken und Sparkassen die Gebühren üblicherweise über die bestehenden AGB-Klauseln erhöht. Sie gingen von einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden aus, wenn diese einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Da in der deutschen Kreditwirtschaft sehr ähnliche AGB verwendet werden, gilt die BGH-Entscheidung als maßgeblich für die gesamte Branche.
Die Geldhäuser holen nun zum einen die Zustimmung für gerade angekündigte Gebührenerhöhungen ein. Zum anderen brauchen sie die Einwilligung der Kunden zu Preisanhebungen in mindestens den vergangenen drei Jahren – der Zeitraum ist umstritten.
Durchgesetzt hat sich bei den Kündigungen inzwischen das Vorgehen, dass Kunden innerhalb der Kündigungsfrist den AGB noch zustimmen können. Zudem werten viele Geldhäuser die Weiternutzung des Kontos nach Ablauf der Kündigungsfrist als Zustimmung. Auch die Berliner Sparkasse gibt den Kunden noch einen Monat, also bis Mitte Juni, Zeit, um das Versäumte nachzuholen.
Das passiert meist schon durch eine einzige Überweisung, eine Kartenzahlung oder durch das Geldabheben am Automaten. So war die Postbank, die zur Deutschen Bank gehört, bereits vor einem Jahr vorgegangen.
Auch einige genossenschaftliche und private Banken haben Kündigungen ausgesprochen. Die Sparda-Bank Baden-Württemberg beispielsweise, eine der größten Genossenschaftsbanken, hatte bereits Anfang 2022 Konten gekündigt, letztlich aber nur sehr wenige geschlossen.
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