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10.01.2019

18:10

Umstrittene Aktiendeals

Deutscher Bank droht neuer Ärger wegen Cum-Ex-Geschäften

Von: Volker Votsmeier, Yasmin Osman

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals. Die Privatbank M. M. Warburg verlangt Schadensersatz von ihr.

Das Geldinstitut ist im Visier von Staatsermittlern. unsplash

Deutsche Bank in Frankfurt

Das Geldinstitut ist im Visier von Staatsermittlern.

Düsseldorf, Frankfurt Der Deutschen Bank droht neuer Ärger wegen ihrer Beteiligung an umstrittenen Aktiengeschäften. Nach Informationen des Handelsblatts ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten gegen die Bank. Es geht um verschiedene Rollen des Instituts als Dienstleister für Kunden bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften.

Sie soll nicht nur als Depotbank involviert gewesen sein, sondern auch Aktien aus dem eigenen Bestand verliehen haben. Über den Londoner Desk betrieb die Deutsche Bank auch Geschäfte für den Eigenhandel, also auf eigene Rechnung. Das ergab eine interne Ermittlung mithilfe der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer unter dem Codewort „Xenon“.

Die Kölner Staatsanwälte untersuchen darüber hinaus die Geschäfte des Deutsche-Bank-Kunden Seriva. Über das Investmentvehikel handelten reiche Privatanleger Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag 2008. Die Londoner Niederlassung der Bank soll für das Seriva-Geschäft als sogenannter Prime Broker fungiert und 250 Millionen Euro Fremdkapital zur Verfügung gestellt haben. Auf Nachfrage sagten weder die Kölner Ermittler noch die Bank etwas zu dem Fall.

Mit den Deals haben Finanzinstitute und Investoren über Jahre hinweg den Steuerzahler geprellt. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden rund um den Dividendenstichtag Aktienpakete mit (cum) und ohne (ex) Dividende schnell hin und her gehandelt. Auf diese Weise erweckten zwei oder mehrere Anleger den Eindruck, ihnen seien die Aktien zum Ausschüttungstermin zuzurechnen.

Durch das Verwirrspiel schütteten die Finanzbehörden in der Folge mehr aus, als zuvor eingezahlt wurde. Geschätzter Gesamtschaden für den Steuerzahler: zwölf Milliarden Euro.

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Ein anderes Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt konnte die Deutsche Bank kürzlich gegen Zahlung eines Betrags von vier Millionen Euro beenden. Der Frankfurter Abschluss bezieht sich nach Handelsblatt-Informationen aber nur auf einen kleinen Teil der Cum-Ex-Geschäfte, an denen die Deutsche Bank mitwirkte. Sie war Dienstleister für eine Finanzfirma namens Nummus, mittels derer ebenfalls reiche Anleger in Cum-Ex-Geschäfte investierten.

M.M. Warburg klagt in Frankfurt

Eine der Banken, der solche Aktiengeschäfte vorgeworfen werden und die deshalb von den Steuerbehörden zu Rückzahlungen in Höhe von 46 Millionen Euro verdonnert wurde, ist das Hamburger Institut M. M. Warburg. Nun fordert die Privatbank von der Deutschen Bank Schadensersatz, die aufseiten des Aktienverkäufers involviert war.

Die Privatbank hat deshalb eine Klage vor dem Frankfurter Landgericht eingereicht. Die Deutsche Bank war bei den Transaktionen Depotbank des Aktienverkäufers, sie verwahrte dessen Aktien also. Über die Klage gegen die Deutsche Bank hatte zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Warburg argumentiert, sie habe nicht gewusst, dass die Deutsche Bank als Depotbank des Verkäufers die Kapitalertragsteuern gar nicht abgeführt hatte, die sie sich später vom Hamburger Finanzamt erstatten ließ. „Da die Depotbank des Aktienverkäufers trotz der gesetzlichen Verpflichtung offenbar keine Kapitalertragsteuer abgeführt hat, handelte sie als Verwaltungsgehilfe der Finanzbehörden pflichtwidrig“, sagte ein Warburg-Sprecher.

Die Bank will nicht erkannt haben, dass es sich womöglich um leerverkaufte Aktien handelte. Das sind Papiere, die dem Verkäufer nicht gehören. Die Deutsche Bank wehrt sich gegen diese Vorwürfe. „Wir sehen keine Grundlage für Ansprüche und weisen sie nach wie vor ausdrücklich zurück. Bislang wurde uns die Klage nicht zugestellt“, sagte ein Sprecher des Instituts.

Ähnlicher Fall: Helaba vs. Société Générale.

Vergleichbar mit der Warburg-Klage ist das Vorgehen der Helaba gegen die französische Bank Société Générale. Deren ehemalige Tochter Finmat war Depotbank für Cum-Ex-Geschäfte der hessisch-thüringischen Landesbank. Auch die Helaba musste Steuern rückerstatten, als die unsauberen Deals aufflogen.

Dass die Depotbank dabei die Steuer gar nicht abführte, habe man nicht gewusst, sagt die Helaba – und überzeugte damit die Richter des Landgerichts Frankfurt. Die Société Générale habe „den Einbehalt der Kapitalertragsteuer vorliegend unstreitig nicht vorgenommen. Nach dem Gesetz wäre sie dazu verpflichtet gewesen“, steht in dem Urteil vom 25. April 2018.

Die Helaba könne deshalb 22,9 Millionen Euro von ihrer Geschäftspartnerin verlangen. Die Société Générale findet sich mit der Entscheidung allerdings nicht ab. Sie ist in Berufung gegangen. Die Deutsche Bank gibt sich davon unbeeindruckt. „Die Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt Hamburg obliegt allein Warburg“, betonte ein Sprecher.

Darüber hinaus bestehe zwischen Warburg und der Deutschen Bank keine Vertragsbeziehung, „sodass insofern auch das in den Medien zitierte Urteil des Landgerichts Frankfurt nicht einschlägig ist“.

Der finanzpolitische Sprecher der Linken, Fabio De Masi, bezeichnete die Warburg-Klage als „Ablenkungsmanöver“. Es sei zwar richtig, die Deutsche Bank in ihrer Rolle als Depotbank wegen Cum-Ex-Geschäften zu belangen. Allerdings habe die Warburg Bank ebenso gewusst, was sie tat. Sein drastisches Fazit: „Warburg gegen Deutsche Bank ist wie Sodom gegen Gomorra.“

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