Verbraucherzentrale scheitert mit einer Klage gegen die Kreissparkasse Tübingen. Unter Umständen dürfen Banken in Sparverträgen Strafzinsen berechnen.
Kreissparkasse Tübingen
Vor dem Landgericht Tübingen hat die örtliche Sparkasse einen Erfolg errungen. Die Richter wiesen eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab.
Bild: dpa
Frankfurt Banken dürfen innerhalb eines Riester-Sparvertrags negative Zinsen verlangen. Das hat das Landgericht Tübingen am Freitag entschieden und damit eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgewiesen (Az. 4 O 220/17).
Im dem Fall ging es um den Riester-Banksparplan „Vorsorge-Plus“ der Kreissparkasse Tübingen. Sie berechnet darin einen variablen Grundzins von mittlerweile minus 0,9 Prozent pro Jahr. Neben dem negativen Grundzins erhält der Kunde einen Bonuszins, sodass die Gesamtverzinsung positiv ist.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die Sparkasse zunächst abgemahnt und später geklagt. Die Verbraucherschützer berufen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Ihrer Ansicht nach darf der variable Grundzins nicht ins Negative rutschten. Denn der Sparer gewähre der Sparkasse quasi ein Darlehen und müsse dafür einen Zins bekommen.
Das Landgericht erklärte nun, dass es eine Negativverzinsung „bei der gebotenen Zusammenschau von variablem Grundzins und Bonuszins bei diesem Produkt zu keinem Zeitpunkt“ gegeben habe. Der Grundzins sei zwar inzwischen negativ geworden, jedoch habe der von der Sparkasse zusätzlich gewährte Bonuszins verhindert, dass Kunden für ihre Sparverträge hätten zahlen müssen. Deshalb habe das Kreditinstitut „bis heute keinen Sparer in Summe zu einem Entgelt herangezogen“.
Weiter entschieden die Richter, dass der Referenzzins, den die Sparkasse für die Berechnung des Grundzinses verwende, transparent sei. Es gebe keine „unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“, so das Gericht.
Die Sparkasse zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Das Gericht habe bestätigt, dass die Verzinsung in dem Riester-Sparvertrag „zulässig ist und wir keine Negativzinsen von unseren Kunden verlangt haben oder verlangen“, teilte das Kreditinstitut mit. Die Sparkasse hatte das Produkt von 2002 bis 2015 vertrieben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält es indes für nicht nachvollziehbar, „dass der variable Zins negativ sein und mit dem Bonuszins aufgerechnet werden darf, wie es das Gericht für zulässig hielt“. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer hat die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung, weil es viele ähnliche Sparpläne mit variabler Zinsanpassung gebe. „Auch wenn der Wortlaut der jeweiligen Vereinbarungen abweichen kann, würde die derzeitige Auslegung des Landgerichts Tübingen doch etlichen Anbietern Tür und Tor öffnen, die laufende Verzinsung nicht nur nach unten anzupassen, sondern sogar ins Negative abrutschen zu lassen.“ Die Verbraucherzentrale kündigte an, in Berufung zu gehen.
Bisher gilt die Auseinandersetzung allerdings als Einzelfall. Sie hat aber für Aufsehen gesorgt, weil es mit einem Riester-Vertrag um staatliche geförderte Altersvorsorge geht. Zudem hat das Image der Riester-Rente gelitten. Die Anfang 2002 eingeführte private Förderrente wird heftig als teuer, starr und oftmals renditeschwach kritisiert - und als bei ihrer eigentlichen Zielgruppe, den Beziehern kleinerer Einkommen, zu wenig verbreitet.
Erst vor Kurzem hatte ebenfalls das Landgericht Tübingen geurteilt, dass Banken auf Guthaben bei Girokonten keine Strafzinsen erheben dürfen (Az. O 225/17). Geht es um Tagesgeld, sind Negativzinsen bei neuen Verträgen zulässig sowie für hohe Summen, aber nicht für Altverträge. Eine Reihe von vor allem genossenschaftlichen Geldhäusern verlangt Strafzinsen von Privatkunden für Vermögen zum Beispiel ab 500.000 Euro oder ab einer Million Euro auf dem Tagesgeldkonto. Auch Firmenkunden müssen oftmals Negativzinsen berappen.
Die Kreditinstitute reichen so einen Teil des Strafzinses weiter, den die Europäische Zentralbank ihrerseits von Geschäftsbanken verlangt. Die Notenbank berechnet einen Minuszins von 0,4 Prozent, wenn Geschäftsbanken bei ihr über Nacht Geld parken. Unternehmen, Profi-Investoren und Kommunen mit hohen Einlagen müssen deshalb bei sehr vielen Kreditinstituten bereits Strafzinsen zahlen.
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