Sparkassen und Genossenschaftsbanken wollen ein Musterverfahren stellvertretend für Hunderte Geldhäuser führen. Der Aufsicht kommt das entgegen.
Volksbank und Sparkasse
Sparkassen und Volksbanken sind eigentlich Rivalen, teilen sich in einigen Fällen aber Standorte. Auch im Kampf gegen eine Bafin-Anordnung zu Zinsnachzahlungen treten sie zusammen auf.
Bild: dpa
Frankfurt Die deutsche Finanzaufsicht Bafin versucht, die deutschen Geldhäuser per Allgemeinverfügung zu Zinsnachzahlungen aus langfristigen Sparverträgen zu zwingen. Die im Juni veröffentlichte Bafin-Anordnung greifen Sparkassen und Volksbanken nun gemeinsam an. Sie wollen den Widerspruch Hunderter Geldhäuser auch vor Gericht in einem Musterverfahren bündeln.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. „Zwischenzeitlich haben wir der Bafin gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) drei Sparkassen und drei Genossenschaftsbanken als Musterbeschwerdeführer benannt und eine gemeinsame Widerspruchsbegründung eingereicht“, heißt es in dem Schreiben von Ende September, das sich an Vorstände und Führungskräfte richtet. Ziel sei es, ein Musterverfahren stellvertretend für alle widersprechenden Genossenschaftsbanken und Sparkassen durchzuführen.
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