Der Start der Impfungen in Deutschland wirft auch Haftungs- und Versicherungsfragen auf. Wie die Geimpften abgesichert sind – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Frankfurt Es ist eine organisatorische Meisterleistung, die ihresgleichen sucht. In Deutschland wird am Sonntag offiziell bundesweit mit Impfungen gegen das Coronavirus begonnen – nach festgelegter Reihenfolge. Nicht nur für Helfer, Kommunen, Behörden und Pharmafirmen ist das eine ungewöhnliche Herausforderung.
Der Start der Impfungen wirft auch Haftungs- und Versicherungsfragen für die Beteiligten auf: Was passiert bei unzureichender Kühlung der Dosen, wenn Impfstoffe gestohlen werden oder Geimpfte plötzlich über massive Nebenwirkungen klagen? Im Folgenden die wichtigsten Antworten.
Das Risiko, dass sich Komplikationen mit dem Impfstoff ergeben, übernimmt in Deutschland – wie in vielen anderen Ländern – für die nächsten zwei Jahre der Staat. Die Impfstoffhersteller hätten auf eine Beteiligung der Staaten an möglichen Haftungsansprüchen gedrungen, weil die Versicherer nicht das Risiko womöglich erst in Jahren auftretender Nebenwirkungen tragen konnten oder wollten, erläutert Talanx-Boss Torsten Leue. „Die Staaten übernehmen daher aufgrund fehlender Erfahrungswerte in der Kürze der Zeit dieses Risiko, weil es privatwirtschaftlich nicht kalkulierbar ist“, sagte er der „Wirtschaftswoche“.
Für diesen Fall haben Industrieversicherer eine Police im Angebot. Die Talanx wirbt beispielweise mit einem leicht kalkulierbaren Versicherungsschutz für Produktionsfehler beim Impfstoff. Bei auftretenden Nebenwirkungen wie Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit nach der Impfung besteht dagegen kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Da die Impfung freiwillig sei und vor dem Einstich über mögliche Nebenwirkungen informiert werde, gehörten solche Effekte zum normalen Lebensrisiko. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehe in diesem Fall nicht, heißt es von Rechtsanwälten.
Mehrere Versicherer bieten Ärzten und Impfzentren eine Impf-Haftplicht an, die Betroffene schützt, wenn vor Ort bei der Impfung etwas schiefgeht, also der Arzt beispielsweise die Vene nicht trifft oder ein Impf-Kandidat auf dem Weg in die Kabine ausrutscht. So haben die HDI Versicherung und die Deutsche Ärzteversicherung ihre Arzthaftpflichtdeckung um die Corona-Impfung erweitert.
Ärzte, die in den Corona-Impfzentren arbeiten, wären demnach über ihre bereits bestehende Police versichert. Das gilt auch für die späteren Impfungen in den Praxen.
Werden Ruheständler als Impfärzte „angeworben“, kann diese Tätigkeit über den Versicherungsschutz „gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit“ hinausgehen und muss mit den jeweiligen Haftpflichtversicherern individuell geklärt werden, wie der Branchenverband GDV betont.
Der auf Gewerbe- und Industriekunden spezialisierte Versicherungsmakler Schunck hat eine Police entwickelt, die den Transport aus der Fertigungsanlage des Herstellers in die Verteilzentren bis hin zu den Impfzentren vor Ort absichert. Sollte es zu Schäden am Lkw kommen oder die Kühlkette bei der Lagerung unterbrochen werden, springt die Police ein. Auch das Risiko, dass der Impfstoff gestohlen wird, ist dabei abgedeckt.
Die Tochter des R+V-Konzerns Kravag deckt mit einer Police neben Unfall und Diebstahl ebenfalls die Unterbrechung der Kühlkette ab.
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