PremiumKleine Versicherungen und Pensionskassen dürfen bei der Geldanlage kaum Risiken eingehen. Doch die Regeln lassen sich umgehen. Wie gefährlich das sein kann, zeigt die Krise eines Immobilienfonds.
Luxemburg
Für die Geschäfte schaffen die Fondsdienstleister Briefkastenfirmen mit kryptischen Namen.
Bild: new-horizons.eu/ddp images
Zürich Sie gehören zu den riskantesten Zinspapieren auf dem Markt: nachrangige Schuldverschreibungen von Immobilienprojektentwicklern. Die Zinsen blieben mit 15 Prozent auch in den zurückliegenden Nullzinsjahren außergewöhnlich hoch. Ratings gibt es nicht. Die Laufzeiten sind mit 12 bis 36 Monaten flexibel. Und die Liquidität ist angesichts des fehlenden Sekundärmarktes gering.
Anlagevehikel wie der in die Krise geratene Verius-Immobilienfinanzierungsfonds, die in solche Schuldtitel investieren, sind ebenfalls Hochrisiko-Produkte. Der Fonds lockte – bevor er eingefroren wurde – mit einer jährlichen Performance von acht bis zehn Prozent sowie zwei Ausschüttungen jährlich.
Kleine Versicherer und Pensionskassen, die unter das Anlageverordnung fallen, dürfen die ihnen anvertrauten Gelder, das sogenannte Sicherungsvermögen, jedoch nicht direkt in solche Fonds investieren. „Investmentvermögen, die Vermögensanlagen unterhalb eines spekulativen Ratings zulassen, sind nach Ansicht der Bafin nicht zur Bedeckung des Sicherungsvermögens geeignet“, schreiben etwa die Experten von Deloitte.
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