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15.03.2023

10:22

Legal Tech

Nürnberger Versicherung unterliegt im Rechtsstreit mit Helpcheck erneut

Von: Susanne Schier

Das Onlineportal muss sich nicht als Versicherungsberater registrieren, um Kunden beim Widerruf der Lebensversicherung zu helfen. Offen ist, ob sich der Versicherer damit zufrieden gibt.

Das Onlineportal Helpcheck benötigt laut Urteil keine Registrierung als Versicherungsberater. dpa

Widerruf der Lebensversicherung

Das Onlineportal Helpcheck benötigt laut Urteil keine Registrierung als Versicherungsberater.

Frankfurt Die Nürnberger Lebensversicherung hat im Streit mit dem Düsseldorfer Internet-Rechtsdienstleister Helpcheck erneut eine Niederlage kassiert. Das Portal hilft Verbrauchern dabei, ihre Lebensversicherungsverträge rückabwickeln zu lassen, und erhält dafür ein Erfolgshonorar. Nach Meinung des Versicherers verfügt das Start-up für diese Tätigkeit nicht über die erforderliche Erlaubnis und ging nach dem erstinstanzlichen Urteil in Berufung.

Doch diese wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun zurück. Das geht aus dem Urteil vom 9. März 2023 hervor (Az. I-20 U 153/21), das dem Handelsblatt vorliegt. Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen.

Helpcheck-Gründer Peer Schulz sagt: „Die Entscheidung des OLG gibt uns Rechtssicherheit und bestärkt uns auf unserem Weg, immer mehr Verbrauchern über unser Legal-Tech-Portal den einfachen Weg zum Recht zu ermöglichen.“

Offen ist, ob sich der Versicherer damit zufrieden gibt: Man prüfe derzeit die Urteilsgründe, sagte ein Sprecher der Nürnberger. Bei der Entscheidung über ein weiteres Rechtsmittel werde man berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof das sogenannte „ewige“ Widerspruchsrecht, das Grundlage des Geschäftsmodells von Helpcheck ist, jüngst eingeschränkt habe. Bei geringfügigen Fehlern komme es künftig nicht mehr in Betracht (Az. IV ZR 353/21).

Generell kann eine Rückabwicklung der Lebensversicherung bei Verträgen möglich sein, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und bei denen die Versicherten nicht richtig über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Die Verbraucher können mit der Hilfe von Helpcheck gegen den Versicherer klagen. Im Erfolgsfall wird eine Provision zwischen 29,75 und 39,75 Prozent auf den zusätzlich erzielten Mehrwert fällig.

Der Nürnberger Lebensversicherung war dieses Erfolgshonorar ein Dorn im Auge. So reichte sie im Oktober 2019 Klage am Landgericht (LG) Düsseldorf ein.

In der Vergangenheit war Helpcheck auch Versicherungsberater

Denn grundsätzlich durften Versicherungsberater zumindest in der Vergangenheit kein Erfolgshonorar nehmen. Helpcheck arbeitet zwar mit einer Inkassoerlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, war zeitweise aber auch als Versicherungsberater registriert. Das Geschäft mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen sei jedoch immer über die Inkassolizenz erfolgt, betont Helpcheck.

Mit Urteil vom 21. Oktober 2021 hatte sich das LG Düsseldorf bereits weitgehend auf die Seite von Helpcheck gestellt und dem Legal Tech weiter erlaubt, Leistungen gegen ein Erfolgshonorar anzubieten (Az. 37 O 137/19).

Offengeblieben war jedoch die Frage, ob Helpcheck sich für seine Tätigkeit nicht doch als Versicherungsberater registrieren lassen müsste. Das sei nicht Gegenstand des Rechtsstreits gewesen, hieß es damals im Urteil. Das wiederum wollte die Nürnberger Lebensversicherung im Rahmen der Berufung klären lassen. Sie war der Ansicht, dass die Inkassoerlaubnis die Tätigkeit von Helpcheck nicht abdecke.

Die Richter am OLG Düsseldorf sahen das nun aber anders: Laut Urteil benötigt das Portal keine Registrierung als Versicherungsberater. Auch der Bundesgerichtshof hat die Inkassolizenz zuletzt eher weit ausgelegt.

Interessant auch: Dem OLG Düsseldorf zufolge könnte sich Helpcheck sogar wieder als Versicherungsberater registrieren lassen und trotzdem ein Erfolgshonorar vereinbaren. Ein Versicherungsberater unterliege seit dem 1. Oktober 2021 nicht mehr dem Verbot des Erfolgshonorars, heißt es im Urteil.

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