PremiumUnternehmen erhalten kein Geld, wenn ihre Produktion wegen einer Gasrationierung stillsteht. In welchen Schadensfällen Versicherer dennoch zahlen müssen.
Gaskochfeld
In Europa könnte im Winter ein Verteilungskampf ums Gas herrschen.
Bild: IMAGO/Jochen Eckel
Frankfurt Wenn ihre Produktion wegen Gasrationierungen vorübergehend stillsteht, können Unternehmen Verluste nicht mit ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung abrechnen. Darauf weisen die Versicherer und die Ratingagentur Fitch in aktuellen Kommentaren hin. Die Assekuranz muss nur zahlen, wenn durch die unterbrochene Versorgung Sachschäden beispielsweise an Maschinen entstehen.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Unternehmen typischerweise ab, wenn physische Schäden an Geschäftsräumen oder Produktionsstätten entstanden sind. Der Versicherer übernimmt dann unter anderem die Kosten für den entgangenen Gewinn und für Maßnahmen, um den Betrieb wieder in Gang zu bringen. Nicht abgesichert seien dagegen Schäden, die entstehen, weil nicht die für das Geschäft notwendigen Rohstoffe oder Energie geliefert werden, heißt es in der Fitch-Analyse.
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