In zahlreichen Regionen Deutschlands ist es zu Stürmen mit Orkanböen gekommen. Wichtig ist, sein Hab und Gut vor solchen Extremwetterlagen zu schützen.
Frankfurt, München Orkan „Ylenia“ ist mit Sturmböen über Deutschland hinweggezogen. Für Freitagnachmittag bis Samstagmorgen warnt der Deutsche Wetterdienst vor allem im Norden bereits vor einer weiteren Unwetterlage. Schon jetzt sind zahlreiche Haushalte vorübergehend von Stromausfällen betroffen, der Bahnverkehr ist eingeschränkt. Inwiefern es auch zu größeren Sturmschäden an Autos und Gebäuden kommt, lässt sich noch nicht genau abschätzen.
Doch klar ist: Mit extremen Wetterlagen müssen die Menschen in Deutschland immer wieder rechnen. Experten beobachten, dass Stürme zwar nicht unbedingt häufiger werden, aber an Intensität zunehmen. Mathias Scheuber, Vorstandsvorsitzender der Ergo Versicherung, sagt: „Klimaforscher prognostizieren, dass besonders schwere Stürme, die bisher nur alle 50 Jahre auftreten, in Zukunft schon alle zehn Jahre vorkommen können.“
Es ist daher auch mit höheren Schäden zu rechnen. Verbraucher sollten daher auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Der folgende Überblick gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch Sturm und Hagel sind Autobesitzer geschützt, wenn sie über eine Teilkaskoversicherung verfügen. In der Regel muss bei einem Sturm mindestens Windstärke acht geherrscht haben, damit die Versicherung zahlt. Sie übernimmt dann die Reparaturkosten oder zahlt den Zeitwert, den das Fahrzeug vor dem Schaden hatte, aus.
Die Teilkaskoversicherung zahlt aber auch nur dann, wenn das Auto durch lose Teile wie etwa herabfallende Äste oder Dachziegel beschädigt wurde. Entsteht der Schaden durch Teile, die mit dem Auto fest verbunden sind, springt der Versicherer in der Regel nicht ein. Als Beispiel nennen die Anbieter eine Vorzeltstange, die bei einem Sturm den Wohnwagen beschädigt.
Die Teilkasko übernimmt die unmittelbaren Sturmschäden, die beispielsweise durch herabfallende Äste am geparkten Auto oder während der Fahrt entstanden sind. Die sogenannten mittelbaren Schäden am eigenen Auto sind nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Sturmtief Ylenia verursacht Autoschäden in Berlin
In der Regel muss bei einem Sturm mindestens Windstärke acht geherrscht haben, damit die Versicherung zahlt.
Bild: dpa
Ein mittelbarer Schaden wäre etwa, wenn der Fahrer wegen umgestürzter Bäume auf der Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. In der Teilkaskoversicherung ist auch das Risiko einer Überschwemmung abgesichert. Allerdings müssen die Versicherten ihr Auto umparken, sobald es Hochwasserwarnungen gibt. Manche Versicherer verweigern bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung.
Bei Unwettern ist häufig schwierig zu klären, welche Versicherung für einen Schaden zuständig ist. Ein typisches Beispiel: ein Baum, der von einem Privatgrundstück auf ein parkendes Auto fällt. Ist ein gesunder Baum bei Sturm auf das Auto gefallen, wäre das höhere Gewalt und die Teilkasko des Autobesitzers zuständig. War der Baum aber schon vor dem Sturm beschädigt, hat der Grundstückseigentümer möglicherweise seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Dann müsste dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden regulieren.
Schäden durch Stürme ab Windstärke acht gehören ebenso wie Schäden durch Hagel, Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser und Überspannung zum üblichen Versicherungsschutz einer Hausratsversicherung beziehungsweise Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung richtet sich in der Regel an die Hauseigentümer. Sie übernimmt Schäden durch abgedeckte Dächer und zerstörte Fensterscheiben – Schäden, die sehr häufig Folgen eines Sturms sind. Dringt beispielsweise auch noch Regen ins Gebäude ein, zahlt die Hausratversicherung für zerstörte Möbel, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände. Sie kann daher auch für Mieter sinnvoll sein.
Um bei Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben abgesichert zu sein, ist der Abschluss eines Zusatzschutzes, der sogenannten Elementarschadenversicherung, notwendig. In der Vergangenheit wurde die Police vor allem Verbrauchern, die in der Nähe eines Gewässers wohnen, empfohlen.
Da gerade in den vergangenen Jahren viele Hauseigentümer in bisher sicheren Regionen von Hochwasser und Starkregen überrascht worden seien, könne eine Elementarschadenabsicherung aber für jeden sinnvoll sein, heißt es beim Bund der Versicherten (BdV).
In der Regel gibt es diese Versicherung nur in Kombination mit einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung. Dem Branchenverband GDV zufolge bieten immer mehr Versicherer Hausrat- und Wohngebäudepolicen sofort inklusive Elementarschutz an. Als Folge der verheerenden Flutkatastrophe im vergangenen Jahr könnte dies künftig zum Standard werden.
Zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe im Ahrtal und anderen Regionen hatte nur knapp die Hälfte der Hauseigentümer in Deutschland eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Deshalb wird seitdem intensiv über die Einführung einer Pflichtversicherung diskutiert. Eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz will dazu im Sommer einen Bericht vorlegen.
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Statt für eine Pflichtversicherung sprach sich der GDV dafür aus, die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch mit integriertem Schutz gegen Elementargefahren anzubieten. Bei Bestandskunden wollen die Versicherer den Elementarschutz dann nachträglich ergänzen. Neu- und Bestandskunden könnten den Elementarschutz zwar über das sogenannte Opt-out abwählen. Sie müssten dann aber auch auf Hilfen im Schadensfall verzichten und Kommunen, Länder und Bund sowie Versicherer und Vermittler von der Haftung freistellen.
Wichtig ist, dass sich künftig auch Hauseigentümer, die in besonders risikobehafteten Gebieten wohnen, den Versicherungsschutz leisten können. Bislang sind die Prämien in solchen Gebieten häufig hoch. Nach einem Elementarschaden ist es zudem häufig schwierig, überhaupt noch einen Schutz zu bekommen.
Verbraucherschützer raten in der Regel, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei demselben Anbieter abzuschließen. Bei einem Schaden können sich die verschiedenen Versicherer dann nicht darüber streiten, ob es sich bei bestimmten Gegenständen um bewegliche oder fest verbaute Dinge handelt.
Zum Streitfall könnten beispielsweise Einbauküchen werden. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten. Bei einer kompletten Zerstörung des Hab und Guts erhält der Versicherte in der Regel so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann. Bei der Wohngebäudeversicherung wären das im schlimmsten Fall die Kosten für den Abriss und den Bau eines neuen Hauses.
Nicht versichert werden können in der Regel Schäden durch Sturmfluten, auch nicht solche durch Grundwasser – jedenfalls, wenn es nicht an die Oberfläche dringt, sondern von unten durch das Mauerwerk eingedrungen ist. Betroffene sollten einen eingetretenen Schaden in jedem Fall durch Fotos dokumentieren und dem Versicherer unverzüglich melden.
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