PremiumBesitzer von Anrechten auf russische Aktien werden dazu aufgefordert, ihre Papiere in Originalaktien umzutauschen. Doch das ist kaum möglich.
Börse Moskau
Der Handel für Ausländer soll bald wieder aufgenommen werden. Wie die Erlöse ins Ausland transferiert werden sollen, ist aber unklar.
Bild: Reuters
Frankfurt Dieser Tage erhalten Inhaber von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien – ADRs oder GDRs genannt – Post von ihrer Depotbank. Die Hinterlegungsscheine müssten innerhalb einer Frist bei der Herausgeber-Bank zur Umwandlung in die russischen Originalaktien eingereicht werden.
Das klingt simpel – ist es aber nicht, wie Recherchen des Handelsblatts zeigen. Ein Bankenvertreter erklärt dazu: „Wegen der wechselseitigen Sanktionen des Westens gegen Russland und umgekehrt ist die Sachlage extrem komplex und verändert sich laufend.“ Ob in der Praxis die Einreichung und Umwandlung funktioniert, ist derzeit deshalb unklar. Entsprechend verunsichert sind die betroffenen Anlegerinnen und Anleger.
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