Gehört eine Wohnung, ein Gebäude oder Grundstück mehreren Personen, gelten für die Grundsteuererklärung besondere Regeln. Die wichtigsten Antworten für Betroffene.
Wohnhaus in Berlin
Für Teil- und Miteigentümer gelten unterschiedliche Regeln bei der Abgabe der Grundsteuererklärung.
Bild: dpa
Frankfurt Seit Juli müssen alle Grundstückseigentümer eine spezielle Steuererklärung einreichen – die sogenannte Grundsteuererklärung. Notwendig ist das, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer für unzulässig erklärt hat.
Die Eigentümer der 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke sind aufgefordert, die Erklärungen bis Ende Oktober 2022 abzugeben. Was bei einem Einfamilienhaus noch simpel daherkommt, wirft bei Besitzern von Eigentumswohnungen oder bei Grundstücken und Gebäuden mit mehreren Eigentümern Fragen auf.
Das beginnt damit, dass oft nur einer der Miteigentümer vom Finanzamt zur Erklärung aufgefordert wird – mit der Bitte, die anderen zu informieren. „Häufig ist dies die erste Person aus dem Grundbuch, aber nicht immer“, beobachtet Christoph Kottke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei B&K Rechtsanwälte. Ob Paar, Erben oder nicht verwandt: Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung, wenn die Wohnung, das Gebäude oder das Grundstück mehreren Personen gehört.
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