PremiumBei der Grundsteuer ist Verwirrung garantiert: Zahlreiche Ausnahmen sind zu beachten. Diese zehn Punkte verschaffen Ihnen Orientierung bei der Grundsteuererklärung.
Frau berechnet ihr Grundstück
Es gibt Chaos durch die Reform. Ob Bebaut oder Unbebaut, Teileigentum oder Mieteigentum: Bei der Berechnung der Grundfläche gibt es zahlreiche Ausnahmen zu beachten.
Bild: Getty Images (2)
Der Ärger um die Grundsteuer begann im Juli 2022 – und wird vor Ende Januar 2023 nicht enden, dafür braucht man keine prophetischen Gaben. Denn das ist der Zeitraum, in dem Besitzerinnen und Besitzer 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu vermessen und die Ergebnisse an ihre Finanzämter übermitteln müssen.
Wer die Frist versäumt, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dieser beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Abgeben muss, wer am Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks war.
Wobei das schon fast eines der kleineren Ärgernisse in Zusammenhang mit der gesamten Grundsteuerreform ist. Republikweit sorgt sie für Frust: Weil sie wenig verständlich gestaltet ist, weil die Daten absurd kompliziert erfasst werden müssen, weil das wahre Ausmaß der künftigen steuerlichen Belastung nicht absehbar ist. Diese zehn Punkte helfen Ihnen dabei, im Grundsteuerchaos die Übersicht zu bewahren.
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