PremiumViele Hauseigentümer müssen zur CO2-Vermeidung tiefer in die Tasche greifen. Doch wer trägt die teilweise erheblichen Kosten? Ein Überblick, was umgelegt werden darf – und was nicht.
Sanierung eines Wohnhauses in Berlin
Um die Kosten einer solchen energetischen Sanierung entbrennt oftmals Streit zwischen Mietern und Vermietern.
Bild: dpa
Frankfurt Es ist ein schwieriges Terrain. Als der Wohnungskonzern Deutsche Wohnen vor wenigen Jahren in Berlin eine Siedlung energetisch modernisieren wollte, protestierten daraufhin viele Bewohner. Denn die Mieten sollten im Gegenzug teilweise deutlich steigen – was für Aufregung sorgte.
Der Streit könnte ein Vorgriff auf das sein, was in nächster Zeit noch auf Mieter und Eigentümer zukommt. Denn ab diesem Jahr wird mit dem neuen Klimapaket das Heizen mit Öl und Gas teurer, Strom soll dagegen billiger werden. Zudem lohnen sich für die Eigentümer energetische Sanierungen mehr.
So könnte es in Deutschland dieses Jahr vermehrt darüber zum Streit kommen, wie die Maßnahmen zum Klimaschutz und Aufwendungen für eine energetische Sanierung von Häusern gerecht verteilt werden können. Doch was müssen Mieter akzeptieren – und wo dürfen sie Einspruch erheben?
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