PremiumBei Modernisierungen dürfen Vermieter ihre Mieter an den Kosten beteiligen. Doch nicht alles darf auf die Miete aufgeschlagen werden.
Sanierung
Ein Haus aus den 1930er-Jahren wird mit Styroporplatten auf der Außenwand gedämmt.
Bild: dpa
Frankfurt Es sind Investitionen in fünf- bis sechsstelliger Höhe, die auf viele Immobilienbesitzer in Deutschland bald zukommen könnten. Neue Heizung, Dämmung, dreifach verglaste Fenster: Der Druck für viele Eigentümer, eigene oder vermietete Immobilien energetisch aufzurüsten, nimmt deutlich zu.
Neben dem Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, schrittweise den Abschied von Öl- und Gasheizungen einzuleiten, nimmt auch ein Plan der Europäischen Union Formen an, die Mindeststandards für Gebäude europaweit anzuheben. Wohngebäude sollen mindestens Effizienzklasse E erreichen, bis 2033 Effizienzklasse D.
Vermieter und Vermieterinnen müssen die erheblichen Kosten, die dafür entstehen, jedoch nicht allein tragen. Investieren sie in die Modernisierung der Immobilie, darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Doch was darf ein Vermieter in Rechnung stellen – und was nicht? Und welche besonderen Regeln gibt es für unterschiedliche Mietverträge? Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Mieter und Vermieter im Auge behalten sollten.
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