Ohne Kaution kann in Deutschland niemand eine Wohnung mieten. Mietkautionskassen wittern jetzt das große Geschäft mit den Sicherheitsleistungen. Mieter sollen statt des eigenen Sparbuchs die Versicherung in Anspruch nehmen.
Mietwohnung im Berliner Stadtteil Lichtenberg: Mietkautionskassen versuchen ein Geschäft mit den von den Vermietern verlangten Sicherheitsleistungen zu machen.
Bild: dpa
Düsseldorf Die Deutsche Kautionskasse (DKK) will mächtig expandieren. Sie schließt einen Exklusivvertrag nach dem anderen mit großen Wohnungsvermietern. Sie wie andere schielen auf 32 Milliarden Euro, die laut Wettbewerber Kautionsfrei.de zurzeit als Mietsicherheiten auf Sparbüchern festliegen.
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Kommentare (3)
Account gelöscht!
20.02.2011, 19:17 Uhr
Als Vermieter wäre ich im Falle einer Insolvenz dieser eigenartigen Firmen mein Geld auf jeden Fall los. Als Mieter brauche ich zwar das Geld nicht zu zahlen, könnte es aber auch im Ernstfall wie z.B. Mietminderungen, nicht als Sicherheit dem Vermieter gegenüber verwenden sondern wäre im Streitfall schwächer gestellt. Schwache Idee.
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21.02.2011, 16:59 Uhr
Welche Vorteile hat denn ein Vermieter aus der Kautionsbürgschaft, wenn er dazu zustimmen muss? Offenbar keinen signifikanten, denn wohl deshalb regieren die großen Wohnungsgesellschaften so zurückhaltend.
WFriedrich
22.02.2011, 17:06 Uhr
BGH VIII ZR112/10 hat praxisgerecht entschieden: Messergebnis ungeeichter Wohnungswasserzähler gültig, falls Vermieter Richtigkeit beweist. Obwohl Urteil techn. Fortschritt beachtet, birgt es für Vermieter Risiken: Eichamt lehnt mathematisch gesicherten Nachweis ab. Verteilungsgerechte BK-Abrechnung ist diskreditiert. Im Fallbeispiel beträgt die Messdifferenz zw. Hauptuhr (geeicht) u. Wohnungszählern 0,3 Prozent ( 1,50 Euro p.a.). Für BK-Abrechnung ist die Differenz irrelevant. Ohne Eichgesetz in Frage zu stellen, ist Beitrag des Eichens von Unterzählern z. Verbraucherschutz zu beweisen. Aufzuteilender Verbrauch ist bereits mit geeichter Hauptuhr gemessen worden ist. Aufteilung mittels ungeeichter Nebenuhren genauer als die alternativ zulässige Aufteilung n. Wohnfläche. Fallbeispiel zeigt: Einsatz fristgemäß geeichter Unterzähler führt nicht zum besseren Kosten-Nutzen-Resultat. Eichämter lehnen Einsicht in Statistiken ab, so ist Allgemeingültigkeit nicht nachweisfähig. Behaupteter Beitrag z. Verbraucherschutz (Rechtsziel) ist nicht prüffähig. Gesetzgeber kann wg. fehlender Daten die Eichvorschriften nicht an Stand der Technik anpassen. Bei Vermieter entsteht Unverständnis; bei Mietern illusorische Erwartungen an eine höhere Verteilungsgerechtigkeit. Das schafft Anreize für Denunziantentum (in Ost-D gerade überwunden). Begünstigend ist niedriger Anteil fristmäß geeichter Nebenuhren in Ost-D. Vermietern steht Wasser bis z. Hals; Stadtquartiere verwaisen, sanierte Gebäude verfallen. Längst scheitert die Umlage der Wechselkosten an der Nachfragemacht (zerrütteter Wohnungsmarkt). Festhalten an Ressourcenverschwendung oh. Nutzensnachweis zeigt Hilflosigkeit der Politik. Anstrengung zur Rechtsanpassung an fortschreitende Entwicklung muß erhöht werden. Dazu gilt es Statistiken offen zu legen, um eine gestaltende Mitarbeit von Mietern/Vermietern zu ermöglichen. Statt Ressourcenverschwendung: Messgerät mit langzeitlich stabiler Messqualität + höherem Preis.