Durch das Urteil der Karlsruher Richter bleibt es nun bei der flexiblen Praxis. Enger gefasste Sichtweisen lehnen sie ab.
BGH urteilt zu Klagerechten von Eigentümergemeinschaften
Hintergrund der Verhandlung war eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.
Bild: dpa
Karlsruhe/München Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag in Karlsruhe verkündeten Urteil klargestellt (Az. V ZR 213/21).
Hintergrund der Frage ist, dass es im Wohnungseigentumsgesetz in der bis Ende November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen gab, aus dem abgeleitet wurde, dass Eigentümergemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können.
Bei einer Gesetzesreform entfiel diese Regelung der „Vergemeinschaftung durch Beschluss“ aber ersatzlos. Fachleute zogen daraus bislang unterschiedliche Schlüsse. Im Grunde bleibt es nun bei der bisherigen, flexiblen Praxis. Enger gefassten Sichtweisen habe der BGH eine Absage erteilt, betonte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner. Die Klärung der Frage bezeichnete sie als „praktisch überaus bedeutsam“.
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