Handelsblatt App
Jetzt 4 Wochen für 1 € Alle Inhalte in einer App
Anzeigen Öffnen
MenüZurück
Wird geladen.

23.03.2023

20:19

Credit Suisse

Investoren prüfen Klagen nach Verlust mit Nachranganleihen

Von: Ingo Narat

Seitdem die AT1-Anleihen der Bank für wertlos erklärt wurden, prüfen Investoren Schadenersatzansprüche. Die Sachlage sei komplex, sagen Juristen. Eine schnelle Klärung ist unwahrscheinlich.

Nach der historischen Notfusion der beiden Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse wächst die Empörung über den Deal auch bei Investoren spezieller Anleihen. Bloomberg

Credit Suisse

Nach der historischen Notfusion der beiden Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse wächst die Empörung über den Deal auch bei Investoren spezieller Anleihen.

Frankfurt Für die wertlos gewordenen speziellen Nachranganleihen der Credit Suisse zeichnen sich denkbare Klagegrundlagen der betroffenen Investoren ab. Das ergaben Gespräche des Handelsblatts mit mehreren Anwaltskanzleien.

Laut Matthias Schrader von Willkie Farr & Gallagher besprechen die Investoren derzeit vor allem zwei Themen: „Gegen wen kann ich klagen? Und: Wer kann zahlen, falls ich gewinne?“ Experten der internationalen Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan erkennen eine rechtlich „sehr komplexe und neue Situation“.

Einige Anleihe-Fondshäuser in den USA und Kanada scheinen sich laut der Agentur Reuters nach ersten Klageüberlegungen entschieden zu haben, auf rechtliche Schritte zu verzichten. Das Argument: Es sei klar gewesen, dass diese Bonds bei widrigen Ereignissen auf Null abgeschrieben werden können.

Jetzt weiterlesen

Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im

Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.

Weiter

Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen

Jetzt weiterlesen

Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im

Web und in unserer App.

Weiter

Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen

Direkt vom Startbildschirm zu Handelsblatt.com

Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.

Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.

×