Seit Jahren gab es Hinweise auf möglichen Steuerbetrug mit aus den USA stammenden ADRs. Nun belegen Dokumente, dass der Staat lange nicht handelte.
Kurstafel
ADRs sind in den USA als Ersatz für deutsche Aktien gängig.
Bild: Marc-Steffen Unger für Handelsblatt
Berlin, Düsseldorf Die Bundesbehörden hatten bereits Anfang 2016 Hinweise auf fragwürdige Geschäfte mit Phantomaktien und den damit verbundenen möglichen Steuerbetrug erhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
So teilte eine Bank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 29. Januar 2016 mit, dass in der Angelegenheit eine interne Untersuchung läuft. Am 18. November erfolgte eine weitere Mitteilung, auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde eingeweiht.
Unter „Phantomaktien“ verstehen Brancheninsider sogenannte Pre-Release-American Depositary Receipts (ADRs). ADRs sind in den USA als Ersatz für deutsche Aktien gängig. Allerdings etablierte sich eine weitere Ableitung. „Pre-Release“ bedeutet, dass die ADRs gar nicht mehr mit einer echten Aktie hinterlegt sind. Anleger erhielten Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern, die sie gar nicht bezahlt hatten.
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