PremiumDer Pleite-Goldhändler Pim hat einem Urteil zufolge über den Barrenhersteller Nadir in der Türkei Millionensummen gewaschen. Das Unternehmen bestreitet den Vorwurf.
Goldbarren
Banken und Händler müssen beim Ankauf von Anlagegold von Privatanlegern bereits bei Beträgen von 2000 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen.
Bild: dpa
Zürich, Berlin Es kommt nicht häufig vor, dass das Urteil eines deutschen Provinzgerichts in Istanbul und London gleichermaßen Unruhe auslöst. Anfang Dezember sprach das Landgericht Darmstadt den langjährigen Chef des Goldhändlers Pim, Mesut Pazarci, des schweren Betrugs an Tausenden Kleinanlegern und der Geldwäsche schuldig. Die Urteilsbegründung, die der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher dabei vortrug, sorgt nun für Aufruhr im internationalen Goldgeschäft.
Dabei geht es nicht um den Betrug. Es ist die durch das Gericht festgestellte Geldwäsche in Millionenhöhe, was viele Fragen aufwirft und für Diskussionen sorgt. Lange war bekannt, dass sich Geschäfte mit dem Edelmetall eignen, Millionen Euro quer über den Globus zu verschieben.
Das Finanzministerium verschärfte deshalb im August 2021 die Transparenzregeln. Seither müssen Banken und Händler beim Ankauf von Anlagegold von Privatanlegern bereits bei Beträgen von 2000 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen.
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