20.01.2022
15:45
Was kostet ein Ehevertrag?
Finden Sie hier alle Kosten im Zusammenhang mit einem Ehevertrag in der Übersicht.
Bild: gms
Was kostet ein Ehevertrag? Wer ist der richtige Ansprechpartner? Lesen Sie hier, was angehende Eheleute wissen müssen.
In einem Ehevertrag legen Eheleute den Güterstand fest und regeln Unterhalt sowie Versorgungs- und Rentenansprüche bei einer möglichen Scheidung. Auch die vermögensrechtlichen Folgen im Todesfall können sie in diesem Dokument bestimmen.
Ein solcher Ehevertrag soll die einseitige Benachteiligung eines Ehepartners vermeiden. Die Kosten für einen Ehevertrag hängen vor allem von zwei Faktoren ab: dem Vermögen und wer mit dem Entwurf beauftragt wird.
Ein Ehevertrag ist immer dann nützlich, wenn individuelle Situationen individuell geregelt werden müssen. Das kann beispielsweise sein, wenn ein Ehepartner ein großes Vermögen oder ein Unternehmen mit in die Ehe bringt.
Ist nichts anderes vereinbart, gilt zwischen Eheleuten die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Eigentum, das den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt während der Ehe im individuellen Besitz. Wird die Ehe geschieden oder stirbt ein Partner, erfolgt ein sogenannter Zugewinnausgleich. Im Fall der Scheidung erhält derjenige Anteile, der im Laufe der Ehe weniger Vermögen erwirtschaftet hat.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
In einem Ehevertrag lässt sich diese Regelung entweder anpassen oder ein anderer Güterstand vereinbaren (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung).
Steht fest, dass Eheleute Kinder haben wollen und ein Elternteil wegen der Betreuung längere Zeit nicht arbeiten kann, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. So sichert das Paar den finanziellen Ausgleich.
Ein Ehevertrag ist jedoch nicht immer nötig. So sind beispielsweise Schulden eines Ehepartners kein Grund für einen Ehevertrag. Denn auch in einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft haftet jeder nur für die Schulden, für die er selbst unterschrieben hat.
Auch eine (künftige) Erbschaft oder größere Schenkung erfordert keinen Ehevertrag. Denn beides fällt im Trennungsfall nicht unter den Zugewinn. Die einzige Ausnahme ist eine Immobilie, die während der Ehe im Wert steigen kann. Dann wird die Hälfte dieses Wertzuwachses als Zugewinn ausgeglichen.
Ein Ehevertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Aus diesem Grund werden immer Notargebühren fällig. Diese sind gestaffelt nach den Vermögensverhältnissen. Das heißt, mit steigendem Vermögen steigen auch die Kosten für den Ehevertrag. Wird der Ehevertrag frühzeitig, also vor dem Vermögensaufbau abgeschlossen, fallen die Kosten entsprechend geringer aus.
Zunächst ermitteln Eheleute den Geschäftswert ihres gemeinsamen Vermögens. Anhand dieses Geschäftswerts lesen sie die einfache Gebühr in der Tabelle B des § 34 Abs. 3 GNotKG ab. Diese Tabelle stellt die Notarkosten in den Bereichen Grundbuch und Nachlass dar. Diese Gebühr wird verdoppelt bzw. eine Mindestgebühr von 120 Euro veranschlagt.
Geschäftswert* | Einfache Gebühr |
bis 1.000 Euro | 19 Euro |
bis 10.000 Euro | 75 Euro |
bis 30.000 Euro | 125 Euro |
bis 40.000 Euro | 145 Euro |
bis 80.000 Euro | 219 Euro |
bis 155.000 Euro | 354 Euro |
bis 350.000 Euro | 685 Euro |
bis 500.000 Euro | 935 Euro |
Quelle: Tabelle B, § 34 Abs. 3 GNotKG
Zu den Netto-Notarkosten kommen Kosten für Auslagen (Telefon, Porto und Schriftstücke) sowie die 19-prozentige Umsatzsteuer.
In den notariellen Kosten für den Ehevertrag sind
enthalten. Die Summe ist fix und unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.
Wer sich nach der ersten Beratung durch den Notar doch gegen den Ehevertrag entscheidet, zahlt lediglich die Beratung. Diese ist zwar auch abhängig vom Geschäftswert, wird aber ohne den Faktor zwei, also als einfache Gebühr, berechnet. Auch hier kommen Umsatzsteuer sowie Auslagen hinzu.
Wird ein Rechtsanwalt für den Entwurf des Ehevertrags beauftragt, kommen dessen Kosten zu den Notarkosten hinzu. Sie werden als Geschäftsgebühr bezeichnet und orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Gang zum Rechtsanwalt ist eigentlich nicht notwendig, denn der Notar berät ebenfalls neutral.
An erster Stelle steht die Ermittlung des Geschäftswerts des Ehevertrags (§ 39 Abs. 3 KostO). Die beiden Vermögen der Ehegatten werden in der Regel zusammengerechnet – ohne die Schulden. Soll nur das Vermögen eines Ehepartners geregelt werden, fließt auch nur das in die Gebührenrechnung mit ein.
Je nach Geschäftswert gibt die Tabelle in Anlage 2 § 13 RVG einen einfachen Wert an. Dieser wird mit einem Wert zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Dieser Faktor gibt an, wie kompliziert die individuelle Regelung ist – je komplexer, desto höher fällt der Faktor aus. Im Schnitt liegt der Faktor bei 1,5.
Gegenstandswert* | Einfache Gebühr |
bis 1.000 Euro | 88 Euro |
bis 10.000 Euro | 614 Euro |
bis 19.000 Euro | 770 Euro |
bis 30.000 Euro | 955 Euro |
bis 50.000 Euro | 1.279 Euro |
bis 125.000 Euro | 1.749 Euro |
bis 350.000 Euro | 2.879 Euro |
bis 500.000 Euro | 3.539 Euro |
Quelle: Auszug aus Anlage 2 zu § 13 RVG
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×