Das Gericht stellte klar: Der Mitarbeiter habe kein Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Die Debatte geht nach dem Urteil aber weiter.
Kläger gegen Gendersprache
Kläger Alexander B. stört sich daran, dass Audi ihm Mails mit Gender-Formen wie dem Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) schickt.
Bild: dpa
Frankfurt Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW klagte gegen die Leitlinie des Tochterkonzerns Audi für geschlechtergerechte Sprache. Der Kläger sah sich bereits dadurch rechtswidrig gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm aufgrund des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen, den sogenannten „Gender-Gap“.
Das Landgericht (LG) Ingolstadt hat die Klage des Mitarbeiters gegen den Leitfaden abgewiesen. Das Gericht verneinte einen Unterlassungsanspruch des Klägers, zumal er nicht bei Audi beschäftigt ist. Er habe zudem kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“.
(Richtig) Gendern: Es ist und bleibt verworren, da neben der juristischen Diskussion eine nicht minder intensiv geführte Debatte über grammatikalische Vorgaben oder „richtige Genderformen“ geführt wird.
So lehnt der nicht unumstrittene Verein Deutsche Sprache das Gendern generell ab und spricht von einer „Ideologie“. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache sieht eine Doppelnennung („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“) positiv, den Unterstrich im Wort oder das Gendersternchen („Mitarbeiter*innen“) hingegen problematisch. Es bedarf wohl einer gewissen Vereinheitlichung.
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