Im Finanzausschuss kündigt der FDP-Politiker eine globale Mindestbesteuerung und ein Zukunftsfinanzierungsgesetz an. Was der Finanzminister plant.
Christian Lindner
Mit der Stärkung der Aktienkultur will Lindner den Vermögensaufbau fördern.
Bild: IMAGO/Metodi Popow
Frankfurt Im Finanzausschuss hat Bundesfinanzminister Christian Lindner Ende Januar die wichtigsten steuerpolitischen Vorhaben für das Kalenderjahr 2023 vorgestellt. Zu Beginn der Sitzung zeigte er sich erfreut darüber, dass die wirtschaftliche Lage besser sei als ursprünglich befürchtet. Dem Land bleibe möglicherweise eine scharfe Rezession erspart. Die Inflationsrate gehe zurück und Wachstum sei auch vorhanden.
Im Zentrum seiner Politik stehe ein Wachstumspaket. Alle steuerlichen Maßnahmen müssten sich daran messen lassen. In die Umsetzung kommen soll die schon länger geplante „Superabschreibung“ im Sinne einer Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter. Verbessert werden soll die steuerliche Forschungsförderung.
Ferner stehe das Gesetzgebungsvorhaben zur globalen Mindestbesteuerung an. Lindner versprach, dass die Regierung darauf achten werde, dass der Erfüllungsaufwand aufseiten der Unternehmen möglichst gering sei.
Er kündigte außerdem ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ an. Dies solle nicht nur den Finanzplatz Deutschland stärken, sondern Deutschland als führenden Standort für nachhaltige Finanzanlagen positionieren. Geplant sind Erleichterungen bei den Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen.
Mit der Stärkung der Aktienkultur will Lindner den Vermögensaufbau fördern. Dazu gehöre auch, Börsengänge zu erleichtern. Der Ausbau der Mitarbeiterkapitalisierung bei jungen Unternehmen stehe ganz oben auf der Liste.
Die Altersversorgung wird zukünftig politisch eine wichtige Rolle spielen. Der Aufbau des sogenannten Generationenkapitals dient der Stärkung des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zunächst fließen dafür zehn Milliarden Euro aus dem laufenden Etat in einen Fonds. Auch Sacheinlagen wie unbenötigtes Beteiligungsvermögen könnten zugeführt werden. Der Bundesfinanzminister räumte ein, dass es bei einer Einmalzahlung nicht bleiben könne, sondern vielmehr jährliche Zuführungen notwendig seien.
Finanzkriminalität will Christian Lindner schärfer verfolgen. Dies habe für ihn im laufenden Jahr oberste Priorität. Eine neue Bundesoberbehörde soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche federführend übernehmen. Mit dem Fangen der kleinen Fische dürfe sich die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche nicht zufriedengeben, so Lindner.
Den konkreten Starttermin konnte er auf Nachfrage von Mitgliedern des Finanzausschusses noch nicht nennen. Er war sich aber sicher, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung der Bundesoberbehörde noch 2023 auf den Weg komme. 2025 könnte die neue Behörde dann ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Zeitplan sei durchaus ambitioniert.
Die Pläne zum digitalen Euro beschrieb er so, dass es sich um eine dritte Form von Bargeld neben Münzen und Scheinen handele. Es ginge keinesfalls darum, Bargeld abzuschaffen, um den Zahlungsverkehr komplett zu digitalisieren, wie zum Beispiel bei Kreditkarten. Es gebe daher hohe Anforderungen an die Privatheit und den Datenschutz.
Vom digitalen Euro erhofft sich Lindner die Ermöglichung neuer Finanzprodukte. Schließlich äußerte der Bundesfinanzminister sich zur Besteuerung von Gas- und Strompreisbremse.
Bei der Steuerpflichtigkeit der Gaspreisbremse bleibe es. Damit sei gewährleistet, dass höhere Einkommen auch einer höheren Besteuerung unterliegen. Da die Strompreisbremse durch die Abschöpfung der Zufallsgewinne von Energieunternehmen finanziert werde, sei eine Steuerpflicht hier nicht notwendig.
Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter Steuerrecht der Fachzeitschrift „Betriebsberater“ und Chefredakteur der Zeitschrift „Der Steuerberater“.
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