04.01.2022
12:33
Zum Jahreswechsel können Firmenwagenfahrer ihre Besteuerungsmethode ändern. Für wen sich das Fahrtenbuch lohnt und wie man die Ein-Prozent-Methode optimal nutzt.
Fahrtenbuch
Hier wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und der gesamten Aufwendungen für das Auto berechnet.
Bild: dpa
Frankfurt Landauf landab stehen viele Dienstwagen still, weil im Homeoffice gearbeitet und auf Reisen verzichtet wird. Während diejenigen, die ein Fahrtenbuch führen, nur die gefahrenen Kilometer versteuern müssen, bekommen diejenigen, die die sogenannte Ein-Prozent-Versteuerung gewählt haben, ein Problem. Denn hier fallen monatlich pauschale Steuerzahlungen an.
Zum Jahreswechsel lohnt es sich daher, die eigene Besteuerungsmethode kritisch zu bewerten. Denn nur zum 1. Januar oder wenn unterjährig ein neues Fahrzeug angeschafft wird, kann diese geändert werden. Wer wenig privat fährt, nutzt am besten ein Fahrtenbuch. Wer selten ins Büro pendelt, stellt bei der Ein-Prozent-Methode auf Einzelbewertung um. Das geht sogar rückwirkend.
Dienstwagen, die unentgeltlich auch privat genutzt werden dürfen, zählen beim Fiskus als Sachzuwendung, die das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Auf diesen sogenannten „geldwerten Vorteil“ werden die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer berechnet.
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