Steuerfreibetrag
Welche Steuerfreibeträge gelten 2023? Ein Überblick.
Bild: dpa
Im Steuerrecht in Deutschland gibt es zahlreiche Steuerfreibeträge. Welche gelten unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe? Ein Überblick.
In Deutschland geben immer mehr Menschen eine Steuererklärung ab. Ein Aufwand, der sich lohnt. Das zeigen die jährlichen Auswertungen des Statistischen Bundesamts zum Einkommenssteuerjahr von vor vier Jahren. So lag etwa die Steuerrückerstattung für das Jahr 2018 bei 1.072 Euro im Durchschnitt. Dabei winken im Zuge der Steuererklärung einige Freibeträge, die kontinuierlich angepasst werden.
Mit einem Steuerfreibetrag legt das Steuerrecht fest, bis zu welchem Betrag das Einkommen nicht besteuert wird. Einnahmen, die unter einen Steuerfreibetrag fallen, sind somit immer steuerfrei, denn er reduziert das zu versteuernde Einkommen. Da es sich dabei um einen Pauschalbetrag handelt, wird er auch häufig Pauschbetrag genannt. Die Namen sind also synonym.
Der Zweck eines Steuerfreibetrags ist es, den Steuerpflichtigen zu entlasten. Einige Steuerfreibeträge berücksichtigt das Finanzamt automatisch, andere müssen beantragt werden. Beispiele für einen Steuerfreibetrag sind
Die Besonderheit eines Steuerfreibetrags ist, dass er erhalten bleibt, auch wenn der Steuerpflichtige mehr verdient. Von den Einkünften wird also nur der Teil besteuert, der über den Steuerfreibetrag hinausgeht.
Beispiel: Liegt ein Steuerfreibetrag bei 3.000 Euro pro Jahr und Herr Freibetrag verdient 4.000 Euro, muss sie lediglich 1.000 Euro versteuern.
Ein Steuerfreibetrag bleibt in jedem Fall erhalten, auch, wenn das Einkommen höher ist. Besteuert wird nur der Einkommensteil, der über dem Freibetrag liegt. Das Gegenteil ist der Fall bei einer Freigrenze oder auch Steuerfreigrenze. Wird diese auch nur geringfügig überschritten, fällt sie komplett weg und alle Einkünfte werden ab dem ersten Euro besteuert.
Beispiel: Die Steuerfreigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beispielsweise bei Kunst oder Edelmetallen, liegt bei 600 Euro. Frau Freigrenze erhält für ihre Münzgoldsammlung 700 Euro, daher muss sie die kompletten 700 Euro versteuern. Würde sie nur 600 Euro erhalten, bliebe das Einkommen steuerfrei.
Einige Steuerfreibeträge stehen jedem zu, der seine Einkommensteuererklärung macht. Dazu zählt beispielsweise der Grundfreibetrag. Andere Steuerfreibeträge sind an Voraussetzungen gekoppelt und müssen beim Finanzamt beantragt werden. Dazu zählt zum Beispiel der Kinder- oder Lohnsteuerfreibetrag.
Der wohl bekannteste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Er steht allen Steuerpflichtigen zu und wird vom Fiskus automatisch vom Einkommen abgezogen. Er betrug beziehungsweise beträgt:
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Alleine veranlagt | 9.408 Euro | 9.744 Euro | 10.347 Euro | 10.908 Euro | 11.604 Euro |
Gemeinsam veranlagt | 18.816 Euro | 19.488 Euro | 20.694 Euro | 21.816 Euro | 23.208 Euro |
Quelle: Einkommensteuergesetz, Inflationsausgleichsgesetz (1. Dezember 2022)
Für steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner wird dieser Steuerfreibetrag verdoppelt.
Der Grundfreibetrag wird von den Finanzbeamten automatisch bei der Berechnung der Steuer abgezogen. Wer weniger verdient, zahlt daher keine Steuern. Wer mehr verdient, zahlt nur auf den über den Grundfreibetrag hinausgehenden Betrag Steuern.
Liegt das Einkommen im Jahr 2022 also unter 10.347 Euro bzw. 20.694 Euro, werden keine Steuern fällig. Der Steuerfreibetrag soll Ausgaben für lebensnotwendige Dinge des täglichen Lebens von der Einkommensteuer befreien.
Als Einkommen gelten alle Einnahmen aus einer angestellten oder selbstständigen Beschäftigung (Gewerbe, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten und Kapitalerträge. Bei Einnahmen aus Kapitalerträgen gibt es darüber hinaus einen zusätzlichen Freibetrag.
Heruntergebrochen auf zwölf Monate durften einzeln veranlagte Privatpersonen also im Jahr 2022 bis zu 862,25 Euro monatlich verdienen, bis sie über den Steuerfreibetrag kommen. Bei Verheirateten sind es 1.724,50 Euro. Am Ende werden alle Monatseinkommen zu einem Jahreseinkommen zusammengerechnet. Das heißt, einzelne Monatseinkommen können durchaus höher oder niedriger ausfallen. Solange die Summe nicht über dem Freibetrag liegt, bleibt es bei der Steuerfreiheit.
Monatliche Einkommen über 862,25 Euro (1.724,50 Euro), können jedoch von einem automatischen Steuerabzug im jeweiligen Monat betroffen sein. Diese Steuer wird dann aber bei der jährlichen Steuererklärung wieder erstattet.
Alle Einkünfte bis zum Steuerfreibetrag bleiben steuerfrei, da ist der Name Programm. Steuer wird erst auf den Einkommensteil fällig, der über dem Freibetrag liegt. Die Einkünfte werden also aufgeteilt in einen steuerfreien Teil (Freibetrag) und den zu versteuernden Teil, der darüber liegt. Da es unterschiedliche Steuerfreibeträge gibt, ist diese Grenze unterschiedlich hoch.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt. Ohne Nachweis erkennt der Fiskus einen pauschalen Betrag für Werbungskosten an. Zu diesen zählen alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen. Das sind zum Beispiel Arbeitsmittel wie ein Laptop und Fahrtkosten.
2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.200 Euro | 1.230 Euro |
Quelle: § 9a EStG
>> Lesen Sie passend dazu: Aufwendungen für Arbeitsmittel – So setzen Sie Computer und Handy von der Steuer ab
Wer höhere Werbungskosten hat, muss diese nachweisen.
Wer eine bedürftige Person finanziell unterstützt, kann Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag absetzen. Das fällt unter außergewöhnliche Belastungen. Ein Beispiel sind die Kosten für ein Pflegeheim, die ein Kind für seine Eltern übernimmt.
Der Unterhaltshöchstbetrag ist genauso hoch wie der Grundfreibetrag, also 10.347 Euro im Jahr 2022. Er wird aber im Gegensatz zu ihm nicht automatisch gewährt, die Kosten müssen nachgewiesen werden.
Ein weiterer Steuerfreibetrag ist der Kinderfreibetrag. Dieser ist an das Vorhandensein mindestens eines Kindes gekoppelt. Das kann ein leibliches oder adoptiertes Kind sein. Der Kinderfreibetrag soll Kosten steuerfrei stellen, die speziell auf Familien zukommen, also solche für den alltäglichen Bedarf wie Kleidung, aber auch solche für die Ausbildung, etwa Schulhefte.
Berücksichtigt werden Kinder bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie arbeitsuchend sind und bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden.
Er setzt sich zusammen aus
Kinderfreibetrag für die Jahre 2020 bis 2024
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Sachliches Existenzminimum | 5.172 Euro | 5.460 Euro | 5.620 Euro | 6.024 Euro | 6.384 Euro |
Erziehungsfreibetrag | 2.640 Euro | 2.928 Euro | 2.928 Euro | 2.928 Euro | 2.928 Euro |
Summe = Kinderfreibetrag | 7.812 Euro | 8.388 Euro | 8.548 Euro | 8.952 Euro | 9.312 Euro |
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer werden beide Freibeträge als ein Kinderfreibetrag zusammengezogen. Werden Eltern getrennt veranlagt, darf jedes Elternteil jeweils die Hälfte in Anspruch nehmen. Das gilt auch für ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Eltern. Ein Elternteil kann jedoch den kompletten Kinderfreibetrag beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.
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Das Besondere am Kinderfreibetrag: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch, ob der Kinderfreibetrag einen höheren Steuervorteil bringt als das ausgezahlte Kindergeld. Ist das so, wird er angerechnet und mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld verrechnet. Es kommt also immer die im Einzelfall günstigere Variante zum Einsatz.
Der Lohnsteuerfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, den das Finanzamt nur auf Antrag gewährt und der an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Er nimmt erhöhte Werbungskosten oder Sonderausgaben vorweg, sodass diese bereits unterjährig bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden. Ein Lohnsteuerfreibetrag erhöht also das verfügbare Einkommen pro Monat und wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt.
Diese erhöhten Kosten müssen mindestens 600 Euro über dem jährlich sowieso bereits gewährten Pauschbetrag für Werbungskosten liegen. Auf Antrag werden auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt. Bei allen Anträgen, die bis zum 31. Januar eines Jahres eingehen, kann die Lohnsteuerermäßigung bereits ab Jahresbeginn erfolgen, denn das Finanzamt übermittelt den Freibetrag elektronisch, sodass der Arbeitgeber ihn automatisch berücksichtigt. Steuerpflichtige können den Antrag für bis zu zwei Kalenderjahre stellen. Sollten sich die Ausgaben ändern, kann er unterjährig geändert werden.
Berücksichtigt werden beispielsweise Kosten für:
Der Vorteil: Arbeitnehmer erhalten bereits monatlich ein höheres Nettoeinkommen und müssen nicht bis zur jährlichen Einkommensteuererklärung auf die Steuerrückzahlung warten.
Der Nachteil: Wer einen Lohnsteuerfreibetrag nutzt, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben und wird vom Finanzamt notfalls nachdrücklich daran erinnert. Auch die Steuerrückzahlung fällt dann entsprechend geringer aus.
Jeder Bürger darf jährlich Zinsen oder Dividenden bis zu 1000 Euro steuerfrei erwirtschaften. Dabei ist es unerheblich, ob diese aus Sparbüchern, Tagesgeldern, Festgeldern, Aktien oder Fonds stammen. Auch Kursgewinne fallen darunter.
Bis zum Betrag von 1000 Euro bleiben für Einzelveranlagte diese Einnahmen steuerfrei. Für zusammenveranlagte Ehepaare wird dieser Freibetrag auf 2.000 Euro verdoppelt. Das heißt, Kapitalerträge werden erst ab dem ersten Euro versteuert, der über diesem Freibetrag liegt.
Dieser Steuerfreibetrag wird bei der Steuererklärung automatisch abgezogen, sobald Kapitalerträge angegeben werden. Das Besondere hierbei: Sparer sollten bei ihrem Kreditinstitut oder ihrer Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann bleiben die Kapitalerträge bereits bei ihrer Entstehung von der Steuer befreit. Darüber hinaus gehende Beträge werden mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belegt. Diese zieht das Kreditinstitut bei Anlagen in Deutschland automatisch ein. Wie hoch Ihre Steuerlast konkret ausfällt, können Sie mit unserem Abgeltungssteuerrechner herausfinden.
>> Lesen Sie passend dazu: Aktien versteuern – Wann Anleger auf den Gewinn mit Aktien Steuern zahlen
Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, muss die 25 Prozent Kapitalertragsteuer bei der Auszahlung seiner Kapitalerträge zunächst in Kauf nehmen. Bei der Einkommensteuererklärung gibt er seine Zinsen an und für Beträge bis zu 1000 Euro (bzw. 2000 Euro) erhält er eine Steuerrückerstattung.
Beispiel:
Herr Mustermann hat Kapitaleinkünfte über 2.500 Euro erhalten. Von diesen kann er den Freibetrag von 1000 Euro abziehen. Es bleiben also steuerpflichtige 1.500 Euro übrig. Darauf wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Diese beträgt 375 Euro. Hinzu kommen je nach Gesamteinkommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 20,63 Euro, und gegebenenfalls noch Kirchensteuer.
Wer alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet ist, dem steht der hälftige Kinderfreibetrag zu. Das umfasst den halben Freibetrag für Sachausgaben und die Hälfte des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Darüber hinaus können alleinerziehende Mütter und Väter den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Er ist in § 24b EStG geregelt.
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
Pro Jahr | 1.908 Euro | 4.008 Euro | 4.008 Euro | 4.008 Euro | 4.260 Euro |
Pro Monat | 159 Euro | 334 Euro | 334 Euro | 334 Euro | 355 Euro |
Es gibt drei Voraussetzungen für einen Entlastungsbetrag:
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro Jahr, also 20 Euro pro Monat.
Beantragt wird der Entlastungsbetrag beim Finanzamt. Am einfachsten ist es, die Steuerklasse 2 zu beantragen, dann wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt. Dazu stellen Steuerpflichtige einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und füllen die Anlage Kind aus. Gewährt wird der Freibetrag in jedem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.
Während der Kinderfreibetrag bei getrennt veranlagten bzw. wohnenden Elternteilen hälftig geteilt wird, kann der Entlastungsbetrag nur von dem Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind gemeldet ist und wohnt.
Wann entfällt der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende? Er entfällt ab dem Zeitpunkt automatisch, ab dem der Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag entfällt. Auch, wenn der Alleinerziehende wieder heiratet. Dann findet in dem betreffenden Kalenderjahr auch keine monatsweise Anrechnung statt. Hier ist das Steuerrecht deutlich: Es dürfen nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllt sein. Das ist auch unabhängig davon, ob die Neuverheirateten eine Getrenntveranlagung wählen. Ebenso entfällt der Steuerfreibetrag, wenn ein volljähriger Mitbewohner einzieht, selbst dann, wenn es nur für eine Wohngemeinschaft ist.
Wer nebenberuflich als Dozent oder Ausbilder tätig ist, kann einen Steuerfreibetrag bis zu 3.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Zahlungen, die darunter fallen, sind außerdem auch sozialversicherungsfrei.
Folgende Voraussetzungen für diese Übungsleiterpauschale gibt es:
Das Finanzamt erkennt beispielsweise Tätigkeiten von Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder Dozenten in Volkshochschulen oder Sportvereinen an. Beispiele sind:
Welche Tätigkeiten nicht berücksichtigt werden:
Der Steuerfreibetrag gilt für das ganze Jahr, selbst wenn man nur einen Monat als Übungsleiter gearbeitet hat. Im Gegenzug wird die Pauschale aber auch nur einmal gewährt. Wer also mehrere Nebenjobs als Dozent hat, kann den Steuerfreibetrag nur einmal nutzen.
Die Höhe des Steuerfreibetrags für ehrenamtlich Pflegende beträgt ebenfalls 3.000 Euro. Es gelten ansonsten die gleichen Voraussetzungen wie für die Übungsleiterpauschale.
Die Ehrenamtspauschale oder Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige einen ehrenamtlichen Nebenjob außerhalb der Vorgaben für die Übungsleiterpauschale ausübt. Das ist regelmäßig der Fall, wenn es sich nicht um pädagogische Nebentätigkeit handelt. Das ist beispielsweise der Fall für Kassenwarte in einem Sportverein.
Die Höhe des Steuerfreibetrags für Ehrenamtliche beträgt 840 Euro. Sie ist für ein und dieselbe Tätigkeit nicht kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale. Für zwei unterschiedliche Nebenjobs können die beiden Steuerfreibeträge aber durchaus gleichzeitig beantragt und gewährt werden.
Neben pflegenden Ehrenamtlichen erhalten auch pflegende Angehörige einen Steuerfreibetrag. Dieser fällt jedoch erheblich geringer aus. Darüber hinaus ist dieser Freibetrag an folgende Voraussetzungen gebunden:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 |
Pflege-Steuerfreibetrag | 600 Euro | 1.100 Euro | 1.800 Euro |
Quelle: § 33b EStG
Der Pflege-Steuerfreibetrag gilt pro Pflegebedürftigem. Das bedeutet, wenn ein Pflegebedürftiger von mehreren steuerpflichtigen Pflegenden betreut wird, muss der Steuerfreibetrag unter diesen aufgeteilt werden.
Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können einen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser steigt mit steigendem GdB. Für das Steuerjahr gelten erhöhte Steuerfreibeträge.
Voraussetzung | Steuerfreibetrag 2020 | Steuerfreibetrag für 2021 |
GdB 20 | - | 384 Euro |
GdB 25 * | 310 Euro | |
GdB 30* | 620 Euro | |
GdB 35* | 430 Euro | |
GdB 40* | 860 Euro | |
GdB 45 | 570 Euro | |
GdB 50 | 1.140 Euro | |
GdB 55 | 720 Euro | |
GdB 60 | 1.440 Euro | |
GdB 65 | 890 Euro | |
GdB 70 | 1.780 Euro | |
GdB 75 | 1.060 Euro | |
GdB 80 | 2.120 Euro | |
GdB 85 | 1.230 Euro | |
GdB 90 | 2.460 Euro | |
GdB 95 | 1.420 Euro | |
GdB 100 | 2.840 Euro | |
Hilflos, taubblind oder blind | 3.700 Euro | 7.400 Euro |
*Bei einem GdB von 25 bis 45 muss zusätzlich eine Rente bezogen werden oder, wenn die Einschränkung auf eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Der Steuerfreibetrag wird durch das zuständige Finanzamt auf Antrag eingetragen. So kann er bei der monatlichen Gehaltsabrechnung zeitnah berücksichtigt werden. Als Nachweis gegenüber dem Fiskus dient der Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes.
Wer eine Witwen- oder Waisenrente bezieht, kann einen Antrag auf einen Steuerfreibetrag für Hinterbliebene beantragen. Die Höhe dieses Pauschbetrags ist 370 Euro pro Jahr.
Die Bezüge müssen von folgenden Stellen geleistet werden:
Die gesetzliche Rente ist bislang noch teilweise steuerfrei. Ein Teil der Rentenzahlung, der sogenannte Rentenfreibetrag, wird also nicht besteuert.
Das Besondere: Dieser Freibetrag wird individuell berechnet für alle Neu-Rentner eines Kalenderjahres, und zwar anhand der Rente des Kalenderjahres, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Für Rentner, die im Jahr 2019 erstmalig ihre gesetzlichen Altersbezüge erhalten haben, lag der steuerfreie Anteil an ihrer Rente bei 24 Prozent. Dieser Anteil wird auf die Jahresrentenbezüge 2020 angewendet, heraus kommt ein fester Eurobetrag. Dieser bleibt über die komplette Bezugsdauer der Rente konstant – auch bei steigenden Rentenbezügen.
Die Höhe des steuerfreien Betrags berechnet sich also aus zwei Komponenten:
Für Neu-Rentner sinkt der steuerfreie Anteil Jahr für Jahr, da das System der gesetzlichen Rentenversicherung Schritt für Schritt auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird. Das heißt: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden vom Arbeitseinkommen steuerfrei abgezogen, dafür sind die Renten bei ihrer Auszahlung zu versteuern – zumindest der Teil, der über dem Grundfreibetrag liegt. Das ist allerdings erst ab 2040 vollständig der Fall. Die lange Übergangszeit dorthin sorgt dafür, dass Rentner, die bis 2039 in Rente gehen, diesen jährlichen „Freibetrag“ erhalten. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt.
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Jahr des Renteneintritts | Rentenfreibetrag in Prozent |
Bis 2005 | 50 |
2006 | 48 |
2007 | 46 |
2008 | 44 |
2009 | 42 |
2010 | 40 |
2011 | 38 |
2012 | 36 |
2013 | 34 |
2014 | 32 |
2015 | 30 |
2016 | 28 |
2017 | 26 |
2018 | 24 |
2019 | 22 |
2020 | 20 |
2021 | 19 |
2022 | 18 |
2023 | 17 |
2024 | 16 |
2025 | 15 |
2026 | 14 |
2027 | 13 |
2028 | 12 |
2029 | 11 |
2030 | 10 |
2031 | 9 |
2032 | 8 |
2033 | 7 |
2034 | 6 |
2035 | 5 |
2036 | 4 |
2037 | 3 |
2038 | 2 |
2039 | 1 |
2040 | 0 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Beispiel: Herr Frührentner hat sich bereits 2004 in seinen Ruhestand verabschiedet. 2005 bezog er eine jährliche Rentenzahlung in Höhe von 24.000 Euro. Laut Tabelle muss er davon 12.000 Euro nicht versteuern. Sein Rentenfreibetrag beträgt also über seine gesamte Rentenzeit 12.000 Euro – unabhängig davon, ob die Rentenhöhe steigt oder nicht.
Frau Spätrentnerin dagegen wird erst ab 2030 ihre Rente genießen können. Laut Tabelle erhält sie nur einen steuerfreien Anteil von zehn Prozent. Würde ihre Rente im Jahr 2031 also 24.000 Euro betragen, läge ihr Rentenfreibetrag nur bei 2.400 Euro pro Jahr – das allerdings für den Rest ihrer Rentenbezugsdauer.
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