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31.01.2023

16:55

steuerfreibetrag dpa

Steuerfreibetrag

Welche Steuerfreibeträge gelten 2023? Ein Überblick.

Freibeträge und Pauschbeträge

Steuerfreibetrag: Welche es gibt und wie hoch sie sind

Im Steuerrecht in Deutschland gibt es zahlreiche Steuerfreibeträge. Welche gelten unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe? Ein Überblick.

In Deutschland geben immer mehr Menschen eine Steuererklärung ab. Ein Aufwand, der sich lohnt. Das zeigen die jährlichen Auswertungen des Statistischen Bundesamts zum Einkommenssteuerjahr von vor vier Jahren. So lag etwa die Steuerrückerstattung für das Jahr 2018 bei 1.072 Euro im Durchschnitt. Dabei winken im Zuge der Steuererklärung einige Freibeträge, die kontinuierlich angepasst werden.

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Mit einem Steuerfreibetrag legt das Steuerrecht fest, bis zu welchem Betrag das Einkommen nicht besteuert wird. Einnahmen, die unter einen Steuerfreibetrag fallen, sind somit immer steuerfrei, denn er reduziert das zu versteuernde Einkommen. Da es sich dabei um einen Pauschalbetrag handelt, wird er auch häufig Pauschbetrag genannt. Die Namen sind also synonym.

Der Zweck eines Steuerfreibetrags ist es, den Steuerpflichtigen zu entlasten. Einige Steuerfreibeträge berücksichtigt das Finanzamt automatisch, andere müssen beantragt werden. Beispiele für einen Steuerfreibetrag sind 

  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Lohnsteuerfreibetrag

Die Besonderheit eines Steuerfreibetrags ist, dass er erhalten bleibt, auch wenn der Steuerpflichtige mehr verdient. Von den Einkünften wird also nur der Teil besteuert, der über den Steuerfreibetrag hinausgeht.

Beispiel: Liegt ein Steuerfreibetrag bei 3.000 Euro pro Jahr und Herr Freibetrag verdient 4.000 Euro, muss sie lediglich 1.000 Euro versteuern.

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerfreibetrag und einer Freigrenze?

Ein Steuerfreibetrag bleibt in jedem Fall erhalten, auch, wenn das Einkommen höher ist. Besteuert wird nur der Einkommensteil, der über dem Freibetrag liegt. Das Gegenteil ist der Fall bei einer Freigrenze oder auch Steuerfreigrenze. Wird diese auch nur geringfügig überschritten, fällt sie komplett weg und alle Einkünfte werden ab dem ersten Euro besteuert.

Beispiel: Die Steuerfreigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beispielsweise bei Kunst oder Edelmetallen, liegt bei 600 Euro. Frau Freigrenze erhält für ihre Münzgoldsammlung 700 Euro, daher muss sie die kompletten 700 Euro versteuern. Würde sie nur 600 Euro erhalten, bliebe das Einkommen steuerfrei.

Wann hat man einen Steuerfreibetrag?

Einige Steuerfreibeträge stehen jedem zu, der seine Einkommensteuererklärung macht. Dazu zählt beispielsweise der Grundfreibetrag. Andere Steuerfreibeträge sind an Voraussetzungen gekoppelt und müssen beim Finanzamt beantragt werden. Dazu zählt zum Beispiel der Kinder- oder Lohnsteuerfreibetrag.

Grundfreibetrag: Was fällt unter den Steuerfreibetrag?

Der wohl bekannteste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Er steht allen Steuerpflichtigen zu und wird vom Fiskus automatisch vom Einkommen abgezogen. Er betrug beziehungsweise beträgt:


20202021202220232024
Alleine veranlagt9.408 Euro9.744 Euro10.347 Euro10.908 Euro11.604 Euro
Gemeinsam veranlagt18.816 Euro19.488 Euro20.694 Euro21.816 Euro23.208 Euro

Quelle: Einkommensteuergesetz, Inflationsausgleichsgesetz (1. Dezember 2022)

Für steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner wird dieser Steuerfreibetrag verdoppelt.

Wie funktioniert der Steuerfreibetrag?

Der Grundfreibetrag wird von den Finanzbeamten automatisch bei der Berechnung der Steuer abgezogen. Wer weniger verdient, zahlt daher keine Steuern. Wer mehr verdient, zahlt nur auf den über den Grundfreibetrag hinausgehenden Betrag Steuern.

Liegt das Einkommen im Jahr 2022 also unter 10.347 Euro bzw. 20.694 Euro, werden keine Steuern fällig. Der Steuerfreibetrag soll Ausgaben für lebensnotwendige Dinge des täglichen Lebens von der Einkommensteuer befreien.

Als Einkommen gelten alle Einnahmen aus einer angestellten oder selbstständigen Beschäftigung (Gewerbe, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten und Kapitalerträge. Bei Einnahmen aus Kapitalerträgen gibt es darüber hinaus einen zusätzlichen Freibetrag.

Wie viel darf ich pro Monat steuerfrei verdienen?

Heruntergebrochen auf zwölf Monate durften einzeln veranlagte Privatpersonen also im Jahr 2022 bis zu 862,25 Euro monatlich verdienen, bis sie über den Steuerfreibetrag kommen. Bei Verheirateten sind es 1.724,50 Euro. Am Ende werden alle Monatseinkommen zu einem Jahreseinkommen zusammengerechnet. Das heißt, einzelne Monatseinkommen können durchaus höher oder niedriger ausfallen. Solange die Summe nicht über dem Freibetrag liegt, bleibt es bei der Steuerfreiheit.

Monatliche Einkommen über 862,25 Euro (1.724,50 Euro), können jedoch von einem automatischen Steuerabzug im jeweiligen Monat betroffen sein. Diese Steuer wird dann aber bei der jährlichen Steuererklärung wieder erstattet.

Was passiert, wenn man über den Steuerfreibetrag kommt?

Alle Einkünfte bis zum Steuerfreibetrag bleiben steuerfrei, da ist der Name Programm. Steuer wird erst auf den Einkommensteil fällig, der über dem Freibetrag liegt. Die Einkünfte werden also aufgeteilt in einen steuerfreien Teil (Freibetrag) und den zu versteuernden Teil, der darüber liegt. Da es unterschiedliche Steuerfreibeträge gibt, ist diese Grenze unterschiedlich hoch.

Arbeitnehmerpauschbetrag: Freibetrag für Werbungskosten

Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt. Ohne Nachweis erkennt der Fiskus einen pauschalen Betrag für Werbungskosten an. Zu diesen zählen alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen. Das sind zum Beispiel Arbeitsmittel wie ein Laptop und Fahrtkosten.

2020202120222023
1.000 Euro1.000 Euro1.200 Euro1.230 Euro

Quelle: § 9a EStG

Wer höhere Werbungskosten hat, muss diese nachweisen.

Unterhaltshöchstbetrag: Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen

Wer eine bedürftige Person finanziell unterstützt, kann Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag absetzen. Das fällt unter außergewöhnliche Belastungen. Ein Beispiel sind die Kosten für ein Pflegeheim, die ein Kind für seine Eltern übernimmt.

Der Unterhaltshöchstbetrag ist genauso hoch wie der Grundfreibetrag, also 10.347 Euro im Jahr 2022. Er wird aber im Gegensatz zu ihm nicht automatisch gewährt, die Kosten müssen nachgewiesen werden.

Kinderfreibetrag: Höhe und Zusammensetzung

Ein weiterer Steuerfreibetrag ist der Kinderfreibetrag. Dieser ist an das Vorhandensein mindestens eines Kindes gekoppelt. Das kann ein leibliches oder adoptiertes Kind sein. Der Kinderfreibetrag soll Kosten steuerfrei stellen, die speziell auf Familien zukommen, also solche für den alltäglichen Bedarf wie Kleidung, aber auch solche für die Ausbildung, etwa Schulhefte.

Berücksichtigt werden Kinder bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie arbeitsuchend sind und bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden.

Er setzt sich zusammen aus

  • einem Steuerfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und
  • dem Steuerfreibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

Kinderfreibetrag für die Jahre 2020 bis 2024


20202021202220232024
Sachliches Existenzminimum5.172 Euro5.460 Euro5.620 Euro6.024 Euro6.384 Euro
Erziehungsfreibetrag2.640 Euro2.928 Euro2.928 Euro2.928 Euro2.928 Euro
Summe = Kinderfreibetrag7.812 Euro8.388 Euro8.548 Euro8.952 Euro9.312 Euro

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer werden beide Freibeträge als ein Kinderfreibetrag zusammengezogen. Werden Eltern getrennt veranlagt, darf jedes Elternteil jeweils die Hälfte in Anspruch nehmen. Das gilt auch für ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Eltern. Ein Elternteil kann jedoch den kompletten Kinderfreibetrag beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.

Das Besondere am Kinderfreibetrag: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch, ob der Kinderfreibetrag einen höheren Steuervorteil bringt als das ausgezahlte Kindergeld. Ist das so, wird er angerechnet und mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld verrechnet. Es kommt also immer die im Einzelfall günstigere Variante zum Einsatz.

Lohnsteuerfreibetrag: Steuerfreibetrag für besondere Aufwendungen

Der Lohnsteuerfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, den das Finanzamt nur auf Antrag gewährt und der an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Er nimmt erhöhte Werbungskosten  oder Sonderausgaben vorweg, sodass diese bereits unterjährig bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden. Ein Lohnsteuerfreibetrag erhöht also das verfügbare Einkommen pro Monat und wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt.

Diese erhöhten Kosten müssen mindestens 600 Euro über dem jährlich sowieso bereits gewährten Pauschbetrag für Werbungskosten liegen. Auf Antrag werden auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt. Bei allen Anträgen, die bis zum 31. Januar eines Jahres eingehen, kann die Lohnsteuerermäßigung bereits ab Jahresbeginn erfolgen, denn das Finanzamt übermittelt den Freibetrag elektronisch, sodass der Arbeitgeber ihn automatisch berücksichtigt. Steuerpflichtige können den Antrag für bis zu zwei Kalenderjahre stellen. Sollten sich die Ausgaben ändern, kann er unterjährig geändert werden.

Berücksichtigt werden beispielsweise Kosten für:

  • Berufskleidung
  • Reisen
  • Weiterbildung, Bücher, Zeitschriften
  • Ausbildung
  • Spenden
  • Kinderbetreuung
  • Angehörigenunterhalt

Der Vorteil: Arbeitnehmer erhalten bereits monatlich ein höheres Nettoeinkommen und müssen nicht bis zur jährlichen Einkommensteuererklärung auf die Steuerrückzahlung warten.

Der Nachteil: Wer einen Lohnsteuerfreibetrag nutzt, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben und wird vom Finanzamt notfalls nachdrücklich daran erinnert. Auch die Steuerrückzahlung fällt dann entsprechend geringer aus.

Sparerpauschbetrag: Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

Jeder Bürger darf jährlich Zinsen oder Dividenden bis zu 1000 Euro steuerfrei erwirtschaften. Dabei ist es unerheblich, ob diese aus Sparbüchern, Tagesgeldern, Festgeldern, Aktien oder Fonds stammen. Auch Kursgewinne fallen darunter.

Bis zum Betrag von 1000 Euro bleiben für Einzelveranlagte diese Einnahmen steuerfrei. Für zusammenveranlagte Ehepaare wird dieser Freibetrag auf 2.000 Euro verdoppelt. Das heißt, Kapitalerträge werden erst ab dem ersten Euro versteuert, der über diesem Freibetrag liegt.

Dieser Steuerfreibetrag wird bei der Steuererklärung automatisch abgezogen, sobald Kapitalerträge angegeben werden. Das Besondere hierbei: Sparer sollten bei ihrem Kreditinstitut oder ihrer Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann bleiben die Kapitalerträge bereits bei ihrer Entstehung von der Steuer befreit. Darüber hinaus gehende Beträge werden mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belegt. Diese zieht das Kreditinstitut bei Anlagen in Deutschland automatisch ein. Wie hoch Ihre Steuerlast konkret ausfällt, können Sie mit unserem Abgeltungssteuerrechner herausfinden. 

Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, muss die 25 Prozent Kapitalertragsteuer bei der Auszahlung seiner Kapitalerträge zunächst in Kauf nehmen. Bei der Einkommensteuererklärung gibt er seine Zinsen an und für Beträge bis zu 1000 Euro (bzw. 2000 Euro) erhält er eine Steuerrückerstattung.

Beispiel:

Herr Mustermann hat Kapitaleinkünfte über 2.500 Euro erhalten. Von diesen kann er den Freibetrag von 1000 Euro abziehen. Es bleiben also steuerpflichtige 1.500 Euro übrig. Darauf wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Diese beträgt 375 Euro. Hinzu kommen je nach Gesamteinkommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 20,63 Euro, und gegebenenfalls noch Kirchensteuer.

Entlastungsbetrag: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet ist, dem steht der hälftige Kinderfreibetrag zu. Das umfasst den halben Freibetrag für Sachausgaben und die Hälfte des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Darüber hinaus können alleinerziehende Mütter und Väter den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Er ist in § 24b EStG geregelt.


20192020202120222023
Pro Jahr1.908 Euro4.008 Euro4.008 Euro4.008 Euro4.260 Euro
Pro Monat159 Euro334 Euro334 Euro334 Euro355 Euro


Es gibt drei Voraussetzungen für einen Entlastungsbetrag:

  1. Der oder die Steuerpflichtige muss wirklich alleinstehend sein, das heißt alleine mit dem Kind leben. Zieht ein neuer Lebenspartner ein, ist das nicht mehr der Fall und der Entlastungsbetrag entfällt.
  2. Das Kind muss in der Wohnung des Steuerpflichtigen wohnen und gemeldet sein.
  3. Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro Jahr, also 20 Euro pro Monat.

Beantragt wird der Entlastungsbetrag beim Finanzamt. Am einfachsten ist es, die Steuerklasse 2 zu beantragen, dann wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt. Dazu stellen Steuerpflichtige einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und füllen die Anlage Kind aus. Gewährt wird der Freibetrag in jedem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.

Während der Kinderfreibetrag bei getrennt veranlagten bzw. wohnenden Elternteilen hälftig geteilt wird, kann der Entlastungsbetrag nur von dem Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind gemeldet ist und wohnt.

Wann entfällt der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende? Er entfällt ab dem Zeitpunkt automatisch, ab dem der Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag entfällt. Auch, wenn der Alleinerziehende wieder heiratet. Dann findet in dem betreffenden Kalenderjahr auch keine monatsweise Anrechnung statt. Hier ist das Steuerrecht deutlich: Es dürfen nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllt sein. Das ist auch unabhängig davon, ob die Neuverheirateten eine Getrenntveranlagung wählen. Ebenso entfällt der Steuerfreibetrag, wenn ein volljähriger Mitbewohner einzieht, selbst dann, wenn es nur für eine Wohngemeinschaft ist.

Steuerfreibetrag für Übungsleiter und ehrenamtlich Pflegende

Wer nebenberuflich als Dozent oder Ausbilder tätig ist, kann einen Steuerfreibetrag bis zu 3.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Zahlungen, die darunter fallen, sind außerdem auch sozialversicherungsfrei.

Folgende Voraussetzungen für diese Übungsleiterpauschale gibt es:

  • Es muss sich um einen Nebenjob handeln. Als hauptberuflich tätig gelten aber auch Hausfrau und –mann, Rentner, Studenten oder Arbeitslose.
  • Dieser Nebenjob darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit betragen, die der Steuerpflichtige für den Hauptberuf aufwendet. Bei einer 40-Stunden-Woche wären das zum Beispiel maximal 13 Stunden pro Woche.
  • Die Tätigkeit muss im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft stehen.
  • Die Tätigkeit muss einen pädagogischen oder künstlerischen Schwerpunkt haben.

Das Finanzamt erkennt beispielsweise Tätigkeiten von Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder Dozenten in Volkshochschulen oder Sportvereinen an. Beispiele sind:

  • Leiter von Erste-Hilfe-Kursen,
  • Volkshochschullehrer,
  • Chorleiter,
  • Schwimmunterricht,
  • Fußballtrainer im Verein.

Welche Tätigkeiten nicht berücksichtigt werden:

  • Einsatz von Rettungssanitätern bei Sportveranstaltungen,
  • Platzwarte,
  • Ausbildung von Assistenztieren.

Der Steuerfreibetrag gilt für das ganze Jahr, selbst wenn man nur einen Monat als Übungsleiter gearbeitet hat. Im Gegenzug wird die Pauschale aber auch nur einmal gewährt. Wer also mehrere Nebenjobs als Dozent hat, kann den Steuerfreibetrag nur einmal nutzen.

Die Höhe des Steuerfreibetrags für ehrenamtlich Pflegende beträgt ebenfalls 3.000 Euro. Es gelten ansonsten die gleichen Voraussetzungen wie für die Übungsleiterpauschale.

Steuerfreibetrag fürs Ehrenamt

Die Ehrenamtspauschale oder Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige einen ehrenamtlichen Nebenjob außerhalb der Vorgaben für die Übungsleiterpauschale ausübt. Das ist regelmäßig der Fall, wenn es sich nicht um pädagogische Nebentätigkeit handelt. Das ist beispielsweise der Fall für Kassenwarte in einem Sportverein.

Die Höhe des Steuerfreibetrags für Ehrenamtliche beträgt 840 Euro. Sie ist für ein und dieselbe Tätigkeit nicht kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale. Für zwei unterschiedliche Nebenjobs können die beiden Steuerfreibeträge aber durchaus gleichzeitig beantragt und gewährt werden.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für pflegende Angehörige?

Neben pflegenden Ehrenamtlichen erhalten auch pflegende Angehörige einen Steuerfreibetrag. Dieser fällt jedoch erheblich geringer aus. Darüber hinaus ist dieser Freibetrag an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Der Pflegende darf für seine Pflegetätigkeit keine Einnahmen erhalten. Dazu zählen nicht das von Eltern eines behinderten Kindes erhaltene Pflegegeld.
  • Die Pflege muss entweder in der Wohnung des Pflegenden oder des Pflegebedürftigen stattfinden.
  • Die Pflege muss in der EU stattfinden oder einem Land des EWR.
Pflegegrad123
Pflege-Steuerfreibetrag600 Euro1.100 Euro1.800 Euro

Quelle: § 33b EStG

Der Pflege-Steuerfreibetrag gilt pro Pflegebedürftigem. Das bedeutet, wenn ein Pflegebedürftiger von mehreren steuerpflichtigen Pflegenden betreut wird, muss der Steuerfreibetrag unter diesen aufgeteilt werden.

Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können einen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser steigt mit steigendem GdB. Für das Steuerjahr gelten erhöhte Steuerfreibeträge.

VoraussetzungSteuerfreibetrag 2020Steuerfreibetrag für 2021
GdB 20-384 Euro
GdB 25 *310 Euro
GdB 30*620 Euro
GdB 35*430 Euro
GdB 40*860 Euro
GdB 45570 Euro
GdB 501.140 Euro
GdB 55720 Euro
GdB 601.440 Euro
GdB 65890 Euro
GdB 701.780 Euro
GdB 751.060 Euro
GdB 802.120 Euro
GdB 851.230 Euro
GdB 902.460 Euro
GdB 951.420 Euro
GdB 1002.840 Euro
Hilflos, taubblind oder blind3.700 Euro7.400 Euro

*Bei einem GdB von 25 bis 45 muss zusätzlich eine Rente bezogen werden oder, wenn die Einschränkung auf eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.

Der Steuerfreibetrag wird durch das zuständige Finanzamt auf Antrag eingetragen. So kann er bei der monatlichen Gehaltsabrechnung zeitnah berücksichtigt werden. Als Nachweis gegenüber dem Fiskus dient der Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes.

Steuerfreibetrag für Hinterbliebene: Höhe und Voraussetzungen

Wer eine Witwen- oder Waisenrente bezieht, kann einen Antrag auf einen Steuerfreibetrag für Hinterbliebene beantragen. Die Höhe dieses Pauschbetrags ist 370 Euro pro Jahr.

Die Bezüge müssen von folgenden Stellen geleistet werden:

  • von der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • nach beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten,
  • nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • nach dem Bundesentschädigungsgesetz.

Steuerfreibetrag für Rentner

Die gesetzliche Rente ist bislang noch teilweise steuerfrei. Ein Teil der Rentenzahlung, der sogenannte Rentenfreibetrag, wird also nicht besteuert.

Das Besondere: Dieser Freibetrag wird individuell berechnet für alle Neu-Rentner eines Kalenderjahres, und zwar anhand der Rente des Kalenderjahres, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Für Rentner, die im Jahr 2019 erstmalig ihre gesetzlichen Altersbezüge erhalten haben, lag der steuerfreie Anteil an ihrer Rente bei 24 Prozent. Dieser Anteil wird auf die Jahresrentenbezüge 2020 angewendet, heraus kommt ein fester Eurobetrag. Dieser bleibt über die komplette Bezugsdauer der Rente konstant – auch bei steigenden Rentenbezügen.

Die Höhe des steuerfreien Betrags berechnet sich also aus zwei Komponenten:

  • dem Jahr der Verrentung, das den steuerfreien Anteil festschreibt (siehe Tabelle unten) und
  • der Höhe der Rentenbezüge im auf den Renteneintritt folgenden Jahr.

Für Neu-Rentner sinkt der steuerfreie Anteil Jahr für Jahr, da das System der gesetzlichen Rentenversicherung Schritt für Schritt auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird. Das heißt: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden vom Arbeitseinkommen steuerfrei abgezogen, dafür sind die Renten bei ihrer Auszahlung zu versteuern – zumindest der Teil, der über dem Grundfreibetrag liegt. Das ist allerdings erst ab 2040 vollständig der Fall. Die lange Übergangszeit dorthin sorgt dafür, dass Rentner, die bis 2039 in Rente gehen, diesen jährlichen „Freibetrag“ erhalten. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt.

Jahr des RenteneintrittsRentenfreibetrag in Prozent
Bis 200550
200648
200746
200844
200942
201040
201138
201236
201334
201432
201530
201628
201726
201824
201922
202020
202119
202218
202317
202416
202515
202614
202713
202812
202911
203010
20319
20328
20337
20346
20355
20364
20373
20382
20391
20400

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Beispiel: Herr Frührentner hat sich bereits 2004 in seinen Ruhestand verabschiedet. 2005 bezog er eine jährliche Rentenzahlung in Höhe von 24.000 Euro. Laut Tabelle muss er davon 12.000 Euro nicht versteuern. Sein Rentenfreibetrag beträgt also über seine gesamte Rentenzeit 12.000 Euro – unabhängig davon, ob die Rentenhöhe steigt oder nicht.

Frau Spätrentnerin dagegen wird erst ab 2030 ihre Rente genießen können. Laut Tabelle erhält sie nur einen steuerfreien Anteil von zehn Prozent. Würde ihre Rente im Jahr 2031 also 24.000 Euro betragen, läge ihr Rentenfreibetrag nur bei 2.400 Euro pro Jahr – das allerdings für den Rest ihrer Rentenbezugsdauer.

Von

Dörte Neitzel

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