Sollten Lieferanten unter finanziellen Druck geraten, müssen Unternehmen möglichst frühzeitig Präventivmaßnahmen etablieren. Andernfalls könnten sie selbst ins Schlingern kommen.
Metallbänder
Auf Schwierigkeiten eines Lieferanten weisen Indizien hin: Dies kann der Wunsch nach Vorkasse oder nach Abnahmeverpflichtungen für längere Zeiträume sein oder auch die Sondierung, ob eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung durch den Kunden eine Option ist.
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Frankfurt Gerät ein Lieferant in Schieflage oder droht sogar die Insolvenz, können auch dessen Kunden als nächstes Glied in der Wertschöpfungskette ins Schlingern kommen.
Für Christian Seidel, General Counsel der Hornbach Gruppe, ist es daher geübte Praxis, in regelmäßigen Abständen entsprechende Überprüfungen durchzuführen, um Informationen zur Solvenz der Geschäftspartner zu bekommen.
Unternehmen nutzen verschiedene Wirtschaftsauskünfte oder richten sich nach den Warnungen von Kreditversicherern.
„Alles, was sich automatisiert durchführen lässt, läuft in der Praxis gut“, berichtet Frank Wältermann, Rechtsanwalt und Partner bei der Sozietät Orth Kluth. Die individuelle Kommunikation mit den Lieferanten lasse hingegen kapazitätsbedingt eher nach.
Auf Schwierigkeiten eines Lieferanten weisen Indizien hin: Dies kann der Wunsch nach Vorkasse oder nach Abnahmeverpflichtungen für längere Zeiträume sein oder auch die Sondierung, ob eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung durch den Kunden eine Option ist.
Zu den Schlüsselfaktoren bei der Prävention gehört es, vorhandene Informationen zu standardisieren, Daten unternehmensübergreifend zusammenzutragen, zu analysieren, zu konsolidieren und eine risikogerechte Priorisierung vorzunehmen.
Als weitere Sicherungsmaßnahmen lassen sich vertraglich neben dem außerordentlichen Kündigungsrecht etwa die Übereignung der Werkzeuge, Produktionsmittel oder der IT des Lieferanten – oder zumindest eine Kaufoption dafür – vorsehen, ebenso wie der Zugriff auf geistiges Eigentum oder ein Notfertigungsrecht. Das erlaubt dem Kunden, mit den Informationen des Lieferanten selbst zu fertigen oder fertigen zu lassen.
Im Ernstfall eine Alternative parat zu haben ist essenziell. Für einen Händler wie Hornbach ist das selbstverständlich, für andere nicht. „Es ist grundsätzlich so, dass wir von einem Produkt meistens zwei Varianten im Sortiment haben, wovon eine oftmals eine Eigenmarke ist“, bestätigt Christian Seidel. „Unser Einkauf führt zig Gespräche und nimmt permanent Marktsondierungen vor. In vielen Marktsegmenten führen wir fortlaufend Ausschreibungen durch.“
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Krisen münden nicht selten in der Stellung des Insolvenzantrags, mit dem das vorläufige Insolvenzverfahren eingeläutet wird. „Es ist unerlässlich, dass sich der Kunde dann umgehend mit dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsführung des Lieferanten in Verbindung setzt“, mahnt Natalie Ott, Salary Partnerin bei Orth Kluth.
Hauptziele auf Kundenseite sollten sein: Planbarkeit, die in der Sicherstellung der Belieferung Ausdruck findet, sowie die Vermeidung von Zusatzkosten oder gar Rechts- und Forderungsverlust.
Vorsicht ist bei der Dokumentation von Indizien für finanzielle Schwierigkeiten beim Lieferanten geboten, „nicht dass einem die Kenntnis einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit im Hinblick auf Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters zum Verhängnis wird“, so Ott. Zahlungen sollten grundsätzlich nur noch auf das Konto des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen, und grundsätzlich „sollte der Kunde in das sogenannte Bargeschäft hineinkommen“, empfiehlt Wältermann.
Bei drohender Betriebseinstellung und gleichzeitig vorhandenem Belieferungsbedarf kommt der Abschluss einer Fortführungsvereinbarung in Betracht. Diese ist regelmäßig nur eine Übergangslösung für wenige Monate und nicht mit der generellen Fortführung der Partnerschaft zu verwechseln. Letztlich ist es dann Verhandlungssache, um ein Paket zu schnüren, das für den Insolvenzverwalter ebenso tragbar ist wie für den Kunden.
Alexander Pradka ist leitender Redakteur bei der Fachzeitschrift „In-house Counsel“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.
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