PremiumGrundstücke, die nicht zum Eigenheim gehören, sind oft steuerlich begünstigt. Es sei denn, sie könnten bebaut werden. Welche Flächen Sie wie erklären, um nicht zu viel Grundsteuer zu zahlen.
Schrebergärten in der Grundsteuererklärung
Typische Schrebergärten werden in der Grundsteuererklärung als landwirtschaftliche Fläche besteuert, selbst wenn man in ihnen übernachten darf.
Bild: dpa
Frankfurt Viele Eigentümer in Deutschland schieben ihre Grundsteuererklärung noch vor sich her. Aber das Fristende rückt näher: Bis Ende Januar 2023 müssen Sie Ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt schicken. Was sie dabei nicht vergessen sollten: die Angaben zu unbewohnten Grundstücken.
Die Erklärung für ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung haben viele Eigentümer auf dem Schirm, doch manchmal gibt es eben weitere Flächen. Ob das Stückchen Wald, die Koppeln, die an einen Reiterhof verpachtet sind, die alte Streuobstwiese von Opa oder das Wochenendhäuschen – für alle Flächen braucht das Finanzamt einen Datensatz.
Die gute Nachricht ist: Unbewohntes Land wird meistens mit der niedrigeren Grundsteuer A belastet. Doch es gibt Ausnahmen.
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