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18.04.2023

15:05

Homeoffice und Steuer

Wann gilt mein Heimbüro als Arbeitszimmer?

Von: Laura de la Motte

PremiumSeit der Coronapandemie wird das Arbeiten von zu Hause steuerlich besonders gefördert. Doch das Finanzamt prüft penibel. Was Arbeitnehmer wissen sollten, wenn sie ihr Arbeitszimmer absetzen.

Vater arbeitet im Homeoffice, während seine Tochter spielt imago images/Westend61

Homeoffice absetzen

Was ist für Arbeitnehmer wichtig, wenn sie das Homeoffice in der Steuererklärung angeben?

Frankfurt Das Homeoffice ist mit der Coronapandemie für viele zur Normalität geworden. Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet weiterhin zumindest teilweise von zu Hause aus. Vor der Pandemie waren es weniger als 15 Prozent, zeigen aktuelle Daten des Münchener Ifo-Instituts.

Bisher konnte in der Steuererklärung nur ein echtes Arbeitszimmer abgesetzt werden. Die Aufwendungen zählen dabei als Werbungskosten. Werbungskosten wiederum werden vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen, sodass er am Ende weniger Steuern zahlt.

Nur wenige haben ein echtes Arbeitszimmer, das von den Finanzämtern als solches anerkannt wird. Aber auch wer vom Gästezimmer oder Küchentisch tagelang von zu Hause aus schafft, hat höhere Kosten. Heizung, Strom, Wasserverbrauch oder Müllaufkommen nehmen zu. Das hat auch die Politik erkannt und daher die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese steigt ab 2023. Wann Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen können, welche Kosten geltend gemacht werden können und was Sie bei der Pendlerpauschale beachten müssen.

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