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31.03.2022

10:52

Kolumne Recht und Steuern

Carve-out-Regel: Es mangelt an sachlichen Gründen der Bundesregierung

Von: Michael Stahlschmidt

Bei der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgesehenen Mindestbesteuerung verhindert die Carve-out-Regelung eine Nachbesteuerung.

Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter bei der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“. www.liquid-frankfurt.de

Michael Stahlschmidt

Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter bei der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“.

Im Rahmen der Regelungen zur OECD-Mindestbesteuerung ist vorgesehen, dass fünf Prozent der Gewinne aus materiellen Werten und Löhnen von der Mindestbesteuerung ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung erklärt mit der Antwort auf Fragen des Abgeordneten Hermann-Josef Tebroke (CDU/CSU) dazu, dass die in den Musterregelungen enthaltene Festlegung zum Umfang der Substanzausnahme, sogenannte Carve-outs, die als Kürzungsbetrag bei der Bemessungsgrundlage der globalen effektiven Mindestbesteuerung berücksichtig wird, das Ergebnis intensiver Arbeiten und internationaler Verhandlungen sei.

Es habe eine frühzeitige Festlegung auf Löhne und materielle Wirtschaftsgüter als Anknüpfung gegeben. Tiefergehende Überlegungen hat es wohl nicht gegeben: Alternative Bezugsgrößen seien nicht eingehend erörtert worden. Ausgangspunkt für die genannten Bezugsgrößen seien die bereits in den Country-by-Country-Reports zur Verfügung stehenden Daten. Unternehmen und Finanzverwaltung können sich auf eine Verminderung von weiterem Administrationsaufwand freuen.

Zudem bildeten die Bezugsgrößen die wirtschaftliche Aktivität und die wirtschaftliche Substanz vor Ort ab. Die Einführung einer Carve-out-Regel verhindere somit die Nachbesteuerung jener Gewinne, die sich auf realwirtschaftliche Aktivitäten zurückführen ließen.

Offensichtlich sollen Unternehmen hier auf Kosten des Fiskus geschont werden. Enttäuschung bleibt: Die Antwort der Bundesregierung lässt sachliche Gründe gänzlich vermissen.

Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter bei der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“.

Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“.

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