Vermieter, die unverschuldet Mietausfälle hatten, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer zurückbekommen. Die Gründe können vielfältig sein.
Geschlossener Laden in Koblenz
Um die Corona-Pandemie einzudämmen mussten 2021 viele Geschäfte monatelang geschlossen bleiben.
Bild: dpa
Frankfurt Das Jahr 2021 war für viele gewerbliche Vermieter mit finanziellen Einbußen verbunden, denn sie erhielten weniger Miete. Durch den zweiten Lockdown mussten die meisten Einzelhändler und die Gastronomie monatelang schließen. Trotz staatlicher Hilfe gerieten einige dadurch so stark unter Druck, dass sie ihre Miete nicht mehr zahlen konnten.
Hinzu kamen kurz nach Ende des Lockdowns die Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Flut beschädigte zahlreiche Häuser. Einige wurden sogar komplett zerstört.
Pech für Vermieter, denn sie müssen in diesem Fall die Nebenkosten übernehmen. Immerhin gibt es für sie eine steuerliche Entlastung. „Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle erlitten haben“, so der Hinweis des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland. Bis zu 50 Prozent Steuernachlass sind drin.
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