PremiumDer Fall um Multimilliardär Thiele zeigt: Angehörige vom Pflichtteil des Erbes auszuschließen oder Schenkungen zurückzuholen ist schwierig. Dennoch ist es möglich.
Landgericht Ulm
In der Regel wird der Verzicht auf den Pflichtteil, oder in einigen Fällen besser noch der Erbverzicht, mit einer Gegenleistung abgegolten. Die Höhe der Abfindung ist immer Verhandlungssache.
Bild: dpa
Frankfurt Henrik Thiele, Sohn des verstorbenen Multimilliardärs Heinz Hermann Thiele, wurde enterbt. Von den 17 Milliarden Euro, die sein Vater unter anderem mit dem Autozulieferer Knorr-Bremse angehäuft hat, sieht er keinen Cent.
Er hatte zu Lebzeiten seines Vaters eine Vereinbarung unterschrieben, auf seinen Pflichtteil zu verzichten, erhielt dafür im Gegenzug eine Abfindung von 25 Millionen Euro. Die ficht er nun gerichtlich an – bislang ohne Erfolg.
Nahen Angehörigen steht auch nach einer Enterbung normalerweise ein Pflichtteil zu – doch der kann vermieden werden. Carmen Mielke-Vinke, Fachanwältin für Erbschafts- und Steuerrecht bei der Kanzlei Rose & Partner, sieht im Pflichtteilsverzicht „das wirksamste Instrument“, Angehörige von ihrem Anspruch auszuschließen.
Auch das Gesetz liefert Gründe, den Pflichtteil zu entziehen. Ist beides nicht möglich, gibt es noch ein finales Mittel, das Erbe in die richtigen Hände zu geben.
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×